Sehr geehrte Frau Bäder,
Ich habe eine bald zweijährige Tochter (22.11.2013). Ich wurde während der Schwangerschaft arbeitslos. Seit der Geburt meiner Tochter beziehe ich Elterngeld (auf 24Monate). Dadurch bin ich auch krankenversichert.
Was passiert mit der Krankenversicherung wenn das Elterngeld endet? Mein Mann ist privatversichert. Ich bin also nicht familienversichert. Die freiwillige gesetzliche kostet monatlich 350€. Oder soll ich mich arbeitslos melden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Giulietta83
am 23.10.2015, 09:26
Antwort auf:
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
arbeitslos können Sie sich nur melden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Oha, da bist Du aber spät dran.
Wenn das Kind betreut ist, Du das nachweisen kannst und mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst, dann kannst Du ALG1 beantragen.
Allerdings bist Du da schon sehr sehr spät dran.
Wenn einer der drei Punkte nicht zutrifft, dann kannst Du Dich nicht arbeitslos melden und ihr müsst Deine Krankenversicherung vom Familieneinkommen bezahlen.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2015, 09:32
Antwort auf:
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Wieso bin ich da spät dran?
Das Arbeitsamt weiß doch dass ich Elterngeld beziehe und mein Anspruch auf alg 1 ruht im Moment?
von
Giulietta83
am 23.10.2015, 14:44
Antwort auf:
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Weil Du jetzt das letzte Elterngekd bekommst oder bekommen hast.
Hast Du denn schon Leistungen beantragt ab 22.11. , sofern Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ?
Dass Du vorher schon ALG1 bezogen hast und es ruht stand im Startpost nicht :-)
Entscheidend an Deiner Frage ist eben ob Du dem Markt zur Verfügung stehst. Dann wäre die Krankenkasse übers ALG1 abgedeckt.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2015, 16:05