Frage: Krankentagegeld verkürzt?

Hallo Frau Bader, bin seit dem 19.10.2015 bis 15.09.2016 und bis jetzt weiterhin lückenlos durchgehend krankgeschrieben. Entbunden habe ich am 17.10.16 deswegen hatte mir die Krankenkasse ab dem 15.9.16 Mutterschutz bis zum 24.12.16. Jetzt meinte die Krankenkasse ich sollte einen neuen Antrag auf Krankengeld stellen da der Mutterschutz dann war und somit es zu einer unterbrechung gekommen ist. Und dies habe ich gemacht und habe erneut ein Schreiben erhalten das ich eigentlich vom 19.10.2015-18.10.2018 maßgeblich anspruch hätte. Aber sie müssten vom 19.10.15-15.09.16 also 333 Tage anrechnen. Mein Anspruch auf Krankengeld würde wegen Erschöpfung der Höchstdauer am 16.04.2017 enden??? Ich solle dies Unterschreiben und bestätigen wie geht so etwas denn? -Ich habe ja auch einen neuen Antrag gestellt somit muss ich doch erneut 78 Wochen Anspruch haben. - oder wenn es mir weiterhin nicht gut geht dann müsste ich doch weiterhin den Rest von den 78 Wochen Krankengeld erhalten? -muss ich dies denn Unterschreiben und bestätigen damit sie mir Krankengeld weiterhin bezahlen?

von Lara1985 am 24.01.2017, 22:38



Antwort auf: Krankentagegeld verkürzt?

Hallo, 1. Wenn es die gleiche Krankheit war läuft die Frist nicht wieder neu 2. Krankengeld nur bei Fremdbetreuung des Kindes Liebe Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2017



Antwort auf: Krankentagegeld verkürzt?

Ähm, wie ist denn Dein Kind betreut ? Krankengeld bekommt man nur wenn man einen Verdienstausfall hat und eben solange wie man Anspruch hat. Da kann man sich nicht kurz abmelden und dann wieder 78 Wochen bekommen. Und auch nur wenn man ohne Krankheit arbeiten könnte. Nimmt Der Vater des Kindes Elternzeit ? Elterngeld hast Du doch sicherlich auch beantragt oder nicht ?

von Sternenschnuppe am 25.01.2017, 21:49



Antwort auf: Krankentagegeld verkürzt?

Könnten Sie mir bitte meine Fragen beantworten? Ich musste ja nach mutterschutz einen neuen Antrag stellen somit hätte ich ja erneut 78 Wochen Anspruch oder ich müsste doch (wenn es mir bis dahin nicht gut geht)bis juni2017 Krankengeld bekommen oder nicht? Die Krankenkasse meint der höchstanspruch endet wegen Erschöpfung wie ich geschrieben habe und sie rechnen Tage an. Ich denke das dass nicht passt mit der Berechnung?

von Lara1985 am 26.01.2017, 01:32



Antwort auf: Krankentagegeld verkürzt?

Ich wiederhole meine Frage. Könntest Du ohne Erkrankung arbeIren?

von Sternenschnuppe am 26.01.2017, 07:10



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