Liebe Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen: Ich bin derzeit im zweiten Elternjahr mit meinem 1. Kind und bekomme Ende November mein 2. Kind. Der neue Mutterschutz würde am 16.10.2013 beginnen. Mein Arbeitgeber hat mir nun gesagt, dass ich die derzeitige Elternzeit zum 15.10.2013 kündigen soll, damit ich zum 16.10. den neuen Mutterschutz (+Mutterschaftsgeld) in Anspruch nehmen kann. Das werde ich natürlich tun damit ich das Mutterschaftsgeld bekomme. Hinzu kommt bei mir, dass ich vorher soviel verdient hab, dass ich über der Beitragsbemessungsgrenze lag und freiwillig krankenversichert bin. Ich zahle nun seit Beginn der Elternzeit meines 1. Kindes meine Krankenversicherung selber. Laut Krankenkasse komme ich da auch nicht raus, auch wenn ich seit Januar 2013 gar kein Elterngeld mehr bekomme. Die Krankenkasse hat mir den Vorschlag gemacht, mich für ein oder zwei Wochen, bis zur nächsten Mutterschaftszeit, bei meinem AG auf Teilzeit einstellen zu lassen, damit ich dann sofort in die gesetzliche KV zurück gelange (weil ich ja dann unter der B.grenze läge). Das habe ich meinen AG gefragt (und ihm vorgeschlagen, dass ich unbezahlten Urlaub in der Zeit nehme) und er kam mit der Antwort oben: dass ich ja eh die derzeitige Elternezit beenden muss, um den neuen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Und ich sei ja dann für die Zeit auch eine aktive Mitarbeiterin beim AG. Nun meine Frage: Reicht das aus, um bei der Krankenkasse wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze zu gelangen? Wahrscheinlich nicht oder? Wissen Sie was ich tun kann oder besser muss? Ich möchte wirklich nicht noch weiter meinen Krankkassenbeitrag selber zahlen, denn ich werde eh nie wieder soviel verdienen, dass ich über die B.grenze rutsche, da ich nicht mehr voll arbeiten gehen werde bei 2 Kindern (und eins ist gehörlos). 1000 Dank für Ihre Antwort. Gruss Marlen Franke
von Leni1306 am 03.07.2013, 21:25