Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Hallo, Mein Sohn hatte am 16.10. Eigentlich Termin. Tatsächlich geboren wurde er am 24.09. Ich habe daher vom KH eine Bescheinigung bekommen dass es eine Frühgeburt war. Der kleine war allerdings schin 53 cm groß und wog 3989 g. Das lag wahrscheinlich daran dass ich schwangerschaftsdiabetes hatte. Jetzt will die Krankenkasse den Mutterschutz nicht verlängern weil der kleine mehr als 2500 g wog. Können die das einfach so? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten? Vielen Dank vorab

von Hörmann am 01.11.2017, 23:05



Antwort auf: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Hallo, hat die Schwangerschaft denn weniger als 260 Tage gedauert? Das die KK es nicht anerkennen will, wird am Gewicht liegen - da hat mein Reifchen ja 1 kg weniger gewogen. Wofür brauchen Sie die Bescheinigung denn? Verlängerter Mutterschutz? Mehraufwand bei der Pflege? Dann lassen Sie sich das bescheinigen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2017



Antwort auf: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Das Kind kam nach der 36. Woche und wog über 2.500 Gramm. In beiden Punkten kein Frühchen. Mit welcher Begründung hat das KH das denn ausgestellt?

von Sternenschnuppe am 02.11.2017, 07:05



Antwort auf: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Ist ein Kriterium für ein Frühchen nicht eine Geburt vor Vollendung der 37. Woche? Dies wäre ja tatsächlich genau noch einen Tag davor gewesen.

von Ava131 am 02.11.2017, 07:16



Antwort auf: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Das KH hat das vermutlich ausgestellt, weil die 37 Woche nicht ganz vollendet wurde? Um einen Tag - denn das wäre am 25.09. der Fall gewesen, oder? Ist aber sozialrechtlich nicht relevant. Die KK hat recht. Finanziell vielleicht "ärgerlich", aber freu dich über ein reifes Kind.

von Tini_79 am 02.11.2017, 07:18



Antwort auf: Krankenkasse will Frühchen nicht anerkennen

Das Kind entspricht von seinem Geburtsgewicht nicht der Kategorie einer Frühgeburt. Allein der vorzeitige Entbindungstermin ist nicht ausschlaggebend für die Einstufung als Frühgeburt - um die verlängerte Mutterschutzfrist zu erhalten. In Fällen, wo das Geburtsgewicht über 2500 g liegt und es sich dennoch um eine Frühgeburt handelt, muss ein erhöhter Pflegebedarf wegen nicht voll ausgebildeter Reifezeichen vorliegen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arzt oder der Hebamme. Natürlich darf die Krankenkasse bei einem so hohen Geburtsgewicht von knapp 4kg (!!) hinterfragen, ob es sich tatsächlich um eine Frühgeburt handelt. Immerhin ist das schon überdurchschnittlich gegenüber einer normalen Geburt! Ich empfehle, vom Arzt (Entbindungsklinik) feststellen zu lassen, ob ein erhöhter Pflegebedarf wegen nicht ausgebildeter Reife beim Kind vorliegt und das etwas ausführlicher zu begründen. Wenn das Kind aber ganz normal nach ein paar Tagen nach Hause konnte, wie andere Neugeborene auch, liegt sicher keine Frühgeburt im Sinne des § 6 (1) MuSchG vor. Dann gibt es auch keinen Grund eine verlängerte Schutzfrist zu gewähren.

Mitglied inaktiv - 02.11.2017, 08:07



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