Hallo Frau Bader, mein Kind (9 Jahre) musste für 2 Tage ins Krankenhaus. Ich bin als Mutter selbstverständlich mitgegangen. An diesen Tagen war ich nicht auf der Arbeit, habe mich aber ordnungsgemäß wegen Betreeung meines Kindes bei meinem Arbeitgeber abgemeldet. Nun kommt von der Personalabteilugn ein Brief, dass sie mich für 1 Tag nach § 29 Abs. 1 e aa freistellen, eine Freistellung gem. § 45 SGB ist aber nicht möglich. Deshalb müßte ich für den anderen fehlenden Tag entweder 1 Tag Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern. Ich verstehe überhaupt nichts mehr. Könnten Sie mir das bitte erklären? Warum stellt mich die Damen dann nach dem § 29 Abs. 1 e aa nicht für beide Tage frei? Viele Grüße Gaby
von gaby67 am 06.11.2012, 09:22