Frage: Krankengeldberechnung

Hallo Frau Bader!!! Ich bin in der 20.SSW und ich werde bis zur Geburt nicht mehr arbeiten dürfen. Mein Frauenarzt möchte mir allerdings kein Beschäftigungsverbot ausstellen, weil er sagt, dass er das aus Gewissen Gründen rechtlich nicht darf. Meine Tätigkeit würde sowas nicht gerechtfertigen. Jetzt bin ich krank geschrieben. Ich möchte aber vermeiden, dass ich Krankengeld bekomme. Mein FA sagte mir daraufhin, er schreibt mich 6Wochen auf Übelkeit krank und dann 6Wochen auf vorzeitige Wehen. Es wäre jeweils ein anderer Grund und somit würde ich nach 6Wochen nicht ins Krankengeld rutschen. Liegt er denn damit richtig? Lg Prudence

von Prudence am 07.02.2012, 09:57



Antwort auf: Krankengeldberechnung

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). verschiedne schwangerschaftsbedingte Krankheiten können meines Wissens nach addiert werden. Fragen Sie aber besser mal bei der KK nach. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2012



Antwort auf: Krankengeldberechnung

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn mein FA nun aber vorzeitige Wehen und dann irgendeinen Infekt als Diagnose schreibt, der nix mit der Schwangerschaft zu tun hat fällt das Krankengeld dann weg, oder??? Es darf sich um schwangerschaftsbedingte Probleme handeln, sehe ich das richtig??? Ein Beinbruch, dann vorzeitige Wehen, dann ein grippaler Infekt z. B. würde gehen? Danke Prudence

von Prudence am 07.02.2012, 12:22



Antwort auf: Krankengeldberechnung

Ja,aber dein gyn darf dich wegen einer Grippe nicht krankschreiben! Also bleiben nur Ss bedingte Gründe. Ich war 8 Wochen krankgeschrieben vor dem Schutz und es hat sich nicht eng. Aufs eg ausgewirkt !

von CKEL0410 am 07.02.2012, 18:46