Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich falle jetzt leider für 10 Tage ins Krankengeld (bin schwanger. ET Juni 17). Das Problem, ich bin vom 6.3.bis 20.3.auf Erkrankung der oberen Atemwege krankgeschrieben vom Gyn. Allerdings hatte ich das nie,sondern starke Schmerzen im Unterleib, so dass ich mich am 8.3.selbst ins Krankenhaus eingewiesen habe. War dann vom 8.3.bis 15.3. stationär dort wg Harnwegsentzündung mit einseitigem Nierenstau. Am 15.3.bin ich gleich zum Gyn der mir eine Folge AU bis zum 28.3.ausgestellt hat. Leider hab ich nicht auf den Diagnose Schlüssel von Anfang an geachtet. Am 28.3.hatte ich wieder Termin und es wurde eine Erstbescheinigung mit einem anderen Diagnose Schlüssel (Zervixinsuffiziens ) vom 28.3.bis 26.4.ausgestellt. Denn durch die Infektion ist mein Mumu weich und fingerdurchlässig geworden.Die KK meinte,da es eine fortlaufende AU ist,egal ob andere Diagnose falle ich ins Krankengeld. Wie verhält es sich jetzt mit dem Elterngeld? Elterngeldstelle meint,wenn ich schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war,brauchen Sie ein Attest vom Gyn und ich habe keine Nachteile. Aber ich war ja leider am Anfang mit der falschen Diagnose krankgeschrieben. Das zählt doch dann bestimmt nicht und ich hab wieder das Nachsehen oder? Wenn es so wäre, was hätte ich denn dann an Elterngeld? Würden die letzten 11 Monate die ich normal gearbeitet habe mit angerechnet oder kriege ich dadurch nur den Mindestsatz von 300 Euro? Arbeite eh nur 30 Stunden. Bin gerade echt verzweifelt. LG
von Sunshinele am 07.04.2017, 11:41