Frage: Krankengeld und Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe einen neuen Arbeitsvertrag bekommen (vorher TZ beim gleichen AG, jetzt VZ). Auch die Probezeit von 6 Monaten beginnt wieder von vorn. Jetzt kann es passieren dass ich bereits ab dem ersten Tag krank geschrieben werde (wegen Schwangerschaftsbeschwerden). 1. Kann er mich kündigen oder ähnliches? 2. Erhalte ich trotzdem das normale VZ- Gehalt? 3. Hätte ich nach der 6. Woche Anspruch auf Krankengeld? Wie hoch wäre das Krankengeld wenn man bereits ein Kind hat? 4. Wie wird das Elterngeld berechnet wenn man in der Schwangerschaft Krankengeld beziehen müsste? 5. Sollte ich die Schwangerschaft nur Krankengeld beziehen und nach meinen 14 Monaten ElternGeld(+Plus) in die Arbeitslosigkeit rutschen (habe nur einen ein Jahres Vertrag), wie wird das ALG berechnet? Vor der Schwangerschaft war ich bereits 20 Monate in Elternzeit mit TZ Verdienst. 6. Ich bekomme diesen Monat zwei volle Gehälter von zwei unterschiedlichen AG (Ein Gehalt war noch Resturlaub/ Überstunden von vor der ersten Geburt). Werden beide Gehälter für die Elterngeldberechnung oder für evtl Arbeitslosengeld eingerechnet? Herzlichen Dank!!

von JoannaLena am 11.05.2017, 20:03



Antwort auf: Krankengeld und Elterngeld

Hallo, 1. Nein 2. Ja 3. Ja 4. Es wird nicht berücksichtigt, wenn das Krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit gezahlt wird 5. Arbeitslosengeld kann man nur dann bekommen, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Sie also das Kind halbe Tage betreuen lassen, können Sie auch nur für 50 % Arbeitslosengeld 1 bekommen. 6. Ich denke schon. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2017



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