Frage:
Krankengeld nach Elternzeit
Hallo Frau Bader,
ich bin bis zum 15.06. in Elternzeit in Teilzeit beschäftigt. Ab dem 16.06. wäre ich also wieder in Vollzeit. Nun bin ich wieder schwanger in der 8. Woche und krank geschrieben. Da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt ist abzusehen, dass ich weiterhin über den 15.06. hinaus krank geschrieben sein werde. Wie berechnet sich mein Krankengeld dann? Nach den Teilzeitstunden jetzt oder ab dem 16.06. dann auf die Vollzeit?
Wenn mich mein Arzt ins Beschäftigungsverbot schicken würde, wie würde sich das dann verhalten?
Darf ich in der Krankheit verreisen? Ich bin auf Grund psychischer Dinge krank geschrieben und würde gern ein paar Tage zu meinen Eltern fahren die 300 km entfernt wohnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
NettiB
von
NettiB
am 18.05.2016, 20:06
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Hallo,
ich denke, es ist alles beantwortet.
Ein BV wird ausgesprochen,wenn es sich um eine Gefahr auf der Arbeit handelt -zB Chemielabor.
Bei gesundheitlichen Problemen ist die Krankschreibung der richtige Weg.
Und ja, die KK wird das prüfen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2016
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Je nachdem welcher Vertrag läuft. Ab dem 16.06. dann aufgrund des Vollzeitlohns. Krankengeld wird dann bei Dir aber für das Elterngeld mit 0€ zählen.
BV wird die Krankenkasse hinterfragen wenn es im direkten Anschluss an die AU folgt.
Wie begründet sich die Risikoschwangerschaft denn, dass ein BV im Raum steht ?
von
Sternenschnuppe
am 18.05.2016, 20:12
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Was heisst das Krankengeld wird für das Elterngeld mit 0 zählen? Heißt das es wird bei der Berechnung des neuen Elterngeld nicht mit einbezogen?
Ich hatte bereits in der ersten Schwangerschaft BV nach 2 Wochen Krankschreibung. Gründe gab es mehrere und die Krankenkasse hat auch nicht gefragt?
von
NettiB
am 18.05.2016, 21:06
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Wenn du eine Krankheit hast die Schwangerschaftsbedingt ist bleiben die Kalendermonate bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt du hast aber geschrieben das du aufgrund psychischer Dinge krankgeschrieben bist. Und wenn du nun psychisch gesund gesund bist und schwangerschaftsbedingt krank wird das der Krankenkasse schon auffallen ...
von
Soie
am 18.05.2016, 21:23
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Doch, sie werden mitgezählt, aber eben mit 0€.
BV ist erst kürzlich wegen vielen Frauen die es missbrauchten wesentlich strenger geworden.
Und der Krankenkasse fällt es sofort auf wenn sie anstelle des geringeren Krankengeldes dem AG den kompletten Lohn ersetzen soll.
Bei zwei Wochen AU damals hattest Du ja auch kein Krankengeld.
Aber noch einmal gefragt : Aus welchen Gründen ein BV ?
Warum Risikoschwangerschaft ?
von
Sternenschnuppe
am 18.05.2016, 22:16
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Krankengeld nach Elternzeit
Ich denke warum ich als Risikoschwangerschaft eingestuft wurde und warum ich BV hatte spielen für die Beantwortung keine Rolle. Wenn es der Arzt so entscheidet, dann hat er schon seine Gründe.
von
NettiB
am 18.05.2016, 22:53
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Krankengeld nach Elternzeit
Jein!
Bekommst Du Krankengeld weil Du psychische Probleme hast, dann geht das mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld. Nur wenn Du Krankengeld bekommst welches aufgrund von Schwangerschaftsproblemen wie zB extrem starken Erbrechen bekommst, würde das mit berücksichtigt werden. Das muss aber entsprechend auch gekennzeichnet sein.
Beschäftigungsverbot bekommst Du nur dann, wenn die Arbeit nicht mit den Mutterschutzgesetz konform geht und dir der AG keine andere Tätigkeit anbieten kann. dann muss es aber der AG ausstellen. Das BV vom Arzt dagegen gibt es nur, wenn Deine Gesundheit und/oder die des Kindes massivst gefährdet ist und über die Grundlage einer Krankmeldung hinaus geht. Viele Ärzte stellen das falsch aus, es wird aber immer öfters auch hinterfragt.
Und nur weil da bei Schwangerschaft1 so war, heißt das eben noch lange nicht das Du auch jetzt die Voraussetzungen erfüllst bzw ob die bei der ersten schon richtig waren.
Die Frage ob und was bei dir zutrifft ist also schon berechtigt.
Mitglied inaktiv - 19.05.2016, 07:00
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Das BV wäre ein individuelles BV und weder mein Arzt noch ich würden dies leichtfertig in Anspruch nehmen. Ich möchte es eigentlich gar nicht da ich meinen Job liebe und froh bin nicht zu Hause sitzen zu müssen um Däumchen zu drehen. Aber wenn es um meine Gesundheit und die meines Kindes geht muss man leider die Vernunft walten lassen. Ich weiß ich bin schwanger und nicht krank. Ich finde es nicht richtig über Dinge zu urteilen über die man nichts weiß und ohne den Menschen zu kennen. Das mit der Krankschreibung und der Anrechnung vom Krankengeld habe ich verstanden.
Warum es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt tut nun aber wirklich nichts zur Sache. Ich wurde so eingestuft aus mehreren Gründen und es ist nun mal so.
von
NettiB
am 19.05.2016, 13:15
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Risiko ist wirklich keine Begründung. Kannst Du mir glauben. ich war selbst Risiko-Schwangere. Das betrifft heutzutage gut die Hälfte aller Frauen. Risiko alleine sagt nichts aus, das bedeutet nur das Du engmaschiger kontrolliert wird. Nicht mehr, eine Begründung nur deshalb für Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Da müssen wirklich schwerwiegende Gründe sein. Ist auch keine Bewertung meinerseits sondern nur eine Erklärung der Unterschiede.
Mitglied inaktiv - 19.05.2016, 15:02
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Juhu
Die Antworten zeigen ja schon in welche Richtung es geht.
Psychische Krankheit kann man nennen, warum risikoschwanger aber nicht.
Nachtigall, ick höre ...
Wenn einem schon Bewertung vorgeworfen wird dann bitte.
BV um Lohn zu bekommen anstelle einer AU sagt meine Glaskugel :-)
von
Sternenschnuppe
am 19.05.2016, 15:21
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Zu Thema Lohnausfall wegen Schwangerschaft:
Für die Berechnung des Elterngeldes werden die 12 relevanten Kalendermonate des Bemessungszeitraums vor der Geburt des Kindes ermittelt. Der Gesetzgeber hat für folgende Sachverhalte Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände vorgesehen:
1.den Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind,
2.den Bezug von Mutterschaftsleistungen,
3.Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen.
Fällt einer dieser Sachverhalte in den Bemessungszeitraum, werden vorgelagerte Ersatzmonate herangezogen.
Zu Thema BV:
Dies entscheidet der Arzt. Hier gilt zu beurteilen, ob nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist (vgl. 3 § (1)MuSchG) . Hierzu dürften auch bei entsprechenden medizinischen Indikatoren auch Risikoschwangerschaften zählen (siehe auch Link). Dies entscheidet und begründet aber der Arzt. Hier von der Fragestellerin medizinische Befunde zu erfragen, um darauf zu schließen, ob BV oder Krankschreibung besser geeignet wäre, halte ich für unangemessen gegenüber der Betroffenen. Im Zweifel wäre dies eine Angelegenheit zw. Arzt, KK, AG und der Schwangeren.
Und Ja, ein individuelles BV bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen Bedingungen des Arbeitsplatzes und schwangerschaftsbedingten medizinischen Indikatoren. Alle anderen Formen von Beschäftigungsverboten sind ja schon gesetzlich geregelt. Natürlich hat eine psychische Erkrankung nichts mit einem BV zu tun, schließt aber auch nicht eine darüberhinaus bestehende Risikoschwangerschaft aus. Gleichzeitig wird dem Arzt ein Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung zw. Krankschreibung und BV zugestanden, sogar psychische Belastungen der AN können ein BV rechtfertigen (s. Mutterschutz NRW):
http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Beschaeftigungsverbote.pdf
Ein individuelles Beschäftigungsverbot ist keine Krankheit, beim Verreisen wäre m.E. allerdings im Zweifel der Arzt zu konsultieren und sicherzustellen, dass hiervon keine Gefährdung für Mutter und Kind ausgehen.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj867_Fo-bMAhWEBiwKHRMFBXQQFgg_MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.gewerbeaufsicht.bremen.de%2Fsixcms%2Fmedia.php%2F13%2FInformation%2520zu%2520Besch%25E4ftigungsverboten.pdf&usg=AFQjCNEiRDVZcRFUQMOSGbIcfKK2f-tfuw&bvm=bv.122448493,d.bGg
von
Behnke
am 19.05.2016, 16:32
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Vielen lieben Dank für die nette Antwort.
von
NettiB
am 19.05.2016, 16:56
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Deine Glaskugel sollte dringend mal zur Inspektion und deine Nachtigall zum Arzt.
Soll ich dir meinen Lebenslauf und meine Befunde per Mail schicken damit deine Neugier befriedigt ist. Und man stelle sich vor es gibt Menschen die gerne arbeiten, aber kennst du anscheinend nicht.
Ach ja und auch wenn es dich nichts angeht, ich habe durch meinen AG 40 Wochen Lohnfortzahlung zu 100 % bei Krankheit. Und nun? Nun sagt die Glaskugel: Aha, darum Krankschreibung statt BV.
Denk mal nach bevor du verurteilst. Man kann auch vernünftig antworten ohne Wertung. Ach und eins noch, ich habe keine psyschiche Krankheit sondern eine Momentan außergewöhnlich hohe psyschiche Belastung die die Schwangerschaft gefährdet. Nun kannst du dir ja darüber weiter Gedanken machen wie man so schön sagt dir das Maul zerreißen.
Danke an alle die einfach Antworten ohne zu werten.
von
NettiB
am 19.05.2016, 17:10
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Vielleicht solltest Du erst einmal lesen wer dir was antwortet bevor du meinst ausfallend zu werden.
Was Du hast interessiert mich kein bisschen. Ich habe dir nur die Unterschiede erklärt bei den einzelnen Dingen.
Mitglied inaktiv - 19.05.2016, 18:20
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Sorry Dany das war überhaupt nicht auf dich bezogen sondern auf den Kommentar von Sternschnuppe wegen der Glaskugel usw. Es tut mir leid, ich hätte es dazu schreiben sollen. Bin auf antworten unter ihrem Kommentar gegangen.
Deine Antwort war völlig in Ordnung und mein Text absolut nicht auf dich bezogen.
von
NettiB
am 19.05.2016, 18:35
Antwort auf:
Krankengeld nach Elternzeit
Dann ist ja alles gut.
Mitglied inaktiv - 19.05.2016, 18:44