Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben seit dem 10.08. werde also bald in die 7 Woche gehen. Meine FA meinte sie könne kein BV aussprechen da es eine Krankheit ist und das nicht an meinem Arbeitsplatz liegt. Ich würde für ca. 6-7 Wochen Krankengeld beziehen bis das der Mutterschutz einsetzt. Wie wirkt sich das Krankengeld auf das Elterngeld aus? Wird das mit eingerechnet oder werden die Monate mit Null gerechnet oder muss ich mehr Abrechnungen einrechnen? Bin im Moment etwas ratlos und finde leider im Netz keine klare Aussage dazu. Über ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
von AnitramH am 11.09.2017, 15:49