Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte einen befristeten Vertrag, der am 31.07. auslief. Kurz vor Ende des Vertrages wurde ich schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben, was ich bis heute auch noch bin und bekam Krankengeld. Im August hatte meine Frauenarztpraxis urlaubsbedingt geschlossen und an dem Tag, an dem ich eine weitere Krankschreibung gebraucht hätte (ein Donnerstag), war die Vertretungsärztin entgegen der Information an der Praxistür nicht zugegen, so dass ich auf den anschließenden Montag vertröstet wurde. An diesem Montag wurde mir allerdings die Weiterschreibung der Krankschreibung nicht rückwirkend ab Do oder Fr, sondern für den Montag gegeben. Nun hat Die KK mein Krankengeld gestoppt. Meinem Widerspruch, begleitet von einem Attest der Praxis, dass die Lücke von drei Kalendertagen (Fr - So) von mir unverschuldet zustandekam, wurde nicht stattgegeben und mir empfoheln, in die KK meines Mannes als Familienversicherte zu wechseln. Nun befinde ich mich laut Internetseite meiner KK in der "Prüfung auf Freiwilligenversicherung". Nun meine Frage an Sie: Lohnt sich für mich der Gang zum Sozialgericht zum Einklagen des Krankengeldanspruchs? In der Konsequenz zum (fehlenden) Krankengeldanspruch hängt davon schätzungsweise auch ab, ob eine Fortzahlung des Krankengeldes (als Gehaltersatz) in der Zeit meines Mutterschutzes stattfindet. Habe ich wenigstens einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Muss ich für diese Zeit evtl. auch noch "Freiwilligen-"Beitrag bezahlen, obwohl ich sonst eigentlich meines Wissens in der Muttterschutzzeit beitragsfrei versichert wäre? Das würde schätzungsweise mein Mutterschaftsgeld komplett "auffressen". Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Jessy
von milvusjessy am 24.10.2016, 14:08