Hallo Frau Bader, ich habe jetzt versucht ein paar mal die Fragen zu stellen aber bekomme immer wieder nicht die Fragen beantwortet die ich gerne hätte.
Also meine Zwillinge sind im Jahr 2012 geboren.
Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet hab dann drei Jahre Elternzeit genommen und habe dann im letzten Jahr 2015 im Oktober gleich nach Beendigung der Elternzeit war ich krankgeschrieben und bin bis jetzt immer noch krankgeschrieben wegen Depressionen.
Mein Arbeitgeber hat mir sechs Wochen ganz normal mein Gehalt bezahlt und mich danach gekündigt. Ab Dezember 2015 habe ich Krankengeld bekommen bis jetzt.
Zwischenzeitlich wurde ich aber während des Krankengeldes schwanger im Februar 2016. Ich habe Oktober entbunden und mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Ich bin aber weiterhin Lückenlos krankgeschrieben.
1 ich möchte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, habe auch kinderbetreuung deswegen frage ich ob ich Elterngeld und Arbeitslosengeld zusammen erhalten könnte?
2 hätte ich Nachteile wird das dann trotzdem fiktiv berechnet ? Oder bekomme ich dann die 67% vom Gehalt?
3 oder kann das Arbeitslosengeld ruhen wenn ich nach den 14 Monaten Elterngeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe? Bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld?
Wie wird das dann berechnet?
4. da ich noch krank geschrieben bin bekomme ich noch zusätzlich Elterngeld?
von
Lara1985
am 15.12.2016, 00:29
Antwort auf:
Krankengeld Elterngeld Arbeitslosengeld?
Hallo,
an den Antworten ändert sich nichts.
1. Nein, man kann nicht beides voll bekommen. Es schließt sich aus. Wenn Sie zB dem Arbeitsmarkt 30 Std zur Verfügung stehen, können Sie für 30 Std ArbGeld 1 bekommen u den Rest EG
2. Das kommt auf dei Berechnung an
3. s. 1
4. Krankschreibung geht ja nur, wenn Sie eigentlich arbeiten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
Krankengeld Elterngeld Arbeitslosengeld?
1) Ja, du kannst Elterngeld und ALG1 gleichzeitig bekommen. Es wird aber angerechnet und macht daher wenig Sinn.
2) Beim Elterngeld wird es nicht mehr geben als den Mindestsatz von 300 Euro. Denn dein Krankengeld ist kein Einkommen im Sinne des Elterngeldes. Die Krankschreibung war ja nicht schwangerschaftsbedingt.
Das ALG1 müsste wohl fiktiv berechnet werden.
3) Ja, das ALG1 kann ruhen bis nach dem Elterngeld. Wobei es Elterngeld (regelmäßig) nur bis zum 1. Geburtstag gibt (insgesamt 10 Auszahlungen nach dem MuSchu-Geld).
Das ALG1 wird dann wohl genauso berechnet wie es jetzt auch berechnet würde.
4) Beim Elterngeld ist es egal, ob du krankgeschrieben bist oder nicht. Es sei denn, du bist so krank, dass du dein Kind nicht betreuuen kannst.
Was möchtest du denn "zusätzlich" zum Elterngeld bekommen?
...viele in deiner Situation nehmen zuerst Elterngeld und danach ALG1.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.12.2016, 08:01
Antwort auf:
Krankengeld Elterngeld Arbeitslosengeld?
Danke sabine für deine ausführlichen Antworten..
Ich bin ja noch krankgeschrieben werde ich jetzt nur krankengeld bekommen oder zusätzlich noch 300€ Elterngeld? Oder bekomme ich kein Elterngeld weil ich krankengeld bekomme?
von
Lara1985
am 15.12.2016, 11:40
Antwort auf:
Krankengeld Elterngeld Arbeitslosengeld?
Und könntest Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten ?
von
Sternenschnuppe
am 15.12.2016, 18:29