Frage: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Hallo, Ich hoffe mir kann jemand helfen. Mein Arbeitsvertrag läuft Mitte April 16 aus. Ich bin krank geschrieben und werde dies auch bis Beginn Mutterschutz,25.05.16, sein. Meine Krankenkasse zahlt Krankengeld. Jetzt meinte eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse, dass ich mit Beginn des Mutterschutzes aus der Kasse fliege weil ich keine Beschäftigung habe und auch nicht arbeitsfähig bin. Stimmt denn das? Außerdem stellt sich mir folgende Frage: Ich weiß, dass ich Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes erhalte. Mein Arzt schreibt mich derzeit immer von Untersuchungstermin bis zum nächsten krank. Bis wann muss mein Frauenarzt den letzten Krankenschein vorm Mutterschutz erstellen? Bis einen Tag vor Beginn Mutterschutz, sprich 24.05, oder bis in den Mutterschutz hinein? Krank bin ich seit 12.04.16 Ende Arbeitsvertrag 16.04.16. Beginn mutterschutz 25.05. Hoffentlich kann mir da jemand helfen.tausend Dank Snowdiva + strampelnder Zwerg

von Snowdiva am 14.04.2016, 10:43



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Hallo, mit Ende des Arbeitsvertrages endet auch die KK. Haben Sie sich arbeitslos gemeldet? Oder selber versichert? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2016



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Ich hoffe doch mal, Du hast Dich beim Amt gemeldet, wenn Du jetzt demnächst keinen Job mehr hast. Die Kasse hat schon recht, dass Du ohne AG und ohne Arbeitslosenmeldung Dich selbst versichern musst (wenn eine Familienversicherung über z.B. Deinen Mann nicht möglich ist). LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.04.2016, 11:11



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Ja die Arbeitslosmeldung erfolgte bereits. Bis Samstag bin ich ja noch in Anstellung. Die Au Bescheinigung würde sowohl dem Amt als auch dem bisherigen AG vorgelegt. Könnte ich bitte bitte eine Antwort auf beide Fragen erhalten? Vielen Dank

von Snowdiva am 14.04.2016, 13:49



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Wann genau ?

von Sternenschnuppe am 14.04.2016, 14:08



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Drei Monate vor Ablauf des Vertrages. ich verstehe nur nicht recht was das mit meiner Frage zu tun hat?

von Snowdiva am 14.04.2016, 14:21



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Es muss erst mal klar sein, ob Du überhaupt Krankenversichert bist im Augenblick. Wenn Du Dich drei Monate vor Ablauf gemeldet hast, müsstest Du ja über das Amt versichert sein. Dann kann Deine Kasse nicht einfach sagen "du bist da nicht versichert und bekommst kein Geld". Deshalb die Nachfragen. Wenn Du also korrekt als arbeitssuchend gemeldet bist, dann hast Du theoretsich Anspruch auf ALG und damit auch auf ein Mutterschaftsgeld. Was gezahlt wird ist hier ganz gut beschrieben: http://www.mutterschaftsgeld.net/sonderfaelle/arbeitslos.html Ich würde nochmal mit der KK reden. Evtl. brauchst Du ja nur einen Nachweis einreichen wegen der Meldung beim Amt. Es würde reichen, wenn Dein Arzt Dich bis inkl. dem Tag vor dem Mutterschutz krankschreibt, denn danach bist Du ja eh durch den Mutterschutz nicht mehr vermittelbar erstmal. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.04.2016, 14:31



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Ja, nicht länger, sonst könnte das Arbeitsamt zicken. Wenn die Krankenkasse noch keine Meldung vom Arbeitsamt hat, dann stimmt es was sie sagen, dann müsstest Du selbst zahlen.

von Sternenschnuppe am 14.04.2016, 16:37



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Was denn für eine Meldung vom arbeitsamt? Offiziell bin ich doch bis Samstag noch in einem Arbeitsverhältnis.... Also um ganz ehrlich zu sein, verwirren mich die Antworten hier ganz sehr.... Denn meine Krankenkasse hat mir die Zahlung des Krankengeldes doch bereits zugesagt. Ich wollte nur wissen bis wann der Krankenschein ausgestellt sein muss dass ich a) nicht gekündigt werden kann Und b) Mutterschutzgeld erhalte...

von Snowdiva am 14.04.2016, 19:08



Antwort auf: Krankengeld - Beginn Mutterschutz

Natürlich zahlen sie das Mutterschutzgeld. Aber nur, wenn Du dann noch Mitglied bist. Das ist man mit Arbeitgeber automatisch ( pflichtversichert ) , ohne AG muss man dies selbst zahlen ( freiwillig versichert , etwa 150€ im Monat ) Hast Du ALG1 beantragt, dann zahlt es das Arbeitsamt und Du bekommst im Mutterschutz Mutterschutzlohn in Höhe des Krankengeldes. Hast Du kein ALG1 beantragt bist Du halt Hausfrau und musst Dich selbst versichern.

von Sternenschnuppe am 14.04.2016, 19:50



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