Hallo,
ich bekomme für meinen Sohn mal nur teilweise und dann wieder voll die Kosten für den Kitaplatz übernommen, da mein Mann Lohnempfänger ist und durch Überstunden u.ä. der Verdienst schwankt. Macht es daher Sinn Kinderzuschlag zu beantragen, oder wird dieser darauf auch noch angerechnet?.
Mfg N.S.
von
vincemann
am 27.07.2012, 07:56
Antwort auf:
Kostenübernahme Kitaplatz trotz Kinderzuschlag
Hallo,
das kann ich nicht sagen, es hängt vom Bundesland, der Gemeinde und der Satzung des Kindergartens ab.
Allgemeine Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2012