Guten Tag,
ich bitte Sie um eine Einschätzung dieser Situation:
Kind lebt bei der Mutter.
Nach der Trennung zieht der Vater von A nach B (300 km entfernt).
Die Kosten für den Umgang werden von beiden Eltern einvernehmlich geteilt.
Es folgt ein Umzug der Mutter mit Kind nach C, was von B nur noch ca. 150 km entfernt ist. Die Kosten werden weiterhin geteilt.
Nachdem der Vater finanzielle Schwierigkeiten hat, übernimmt die Mutter für ca. 1 Jahr fast die gesamten Kosten des Umgangs.
Die Mutter zieht dann mit dem Kind zurück nach A und kann aufgrund eigener finanzieller Veränderungen den Umgang nicht mehr bezahlen.
Sie bietet dem Vater jedoch an, sich weiterhin finanziell zu beteiligen, da der Vater nach eigenen Angaben nicht die vollen Kosten des Umgangs tragen kann.
Der Vater möchte nun eine schriftliche Vereinbarung treffen, da er der Meinung ist, er müsse die Kosten für den Umgang nicht komplett selber tragen. Er möchte die Mutter quasi darauf "festnageln", dass sie sich beteiligt.
Schließlich sei die Mutter ja umgezogen...
Dazu kommt noch, dass der Vater jahrelang zu wenig Unterhalt gezahlt hat. Die Mutter hat dem zugestimmt, da die finanziellen Mittel auf seitens des Vaters eben nicht ausreichend waren.
Er hatte nach seiner abgeschlossenen Ausbildung noch ein Studium begonnen und war deswegen nicht in der Lage, den gesamten Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle aufzubringen.
Ich persönlich würde jetzt eigentlich gerne sagen, dass ich gar nichts mehr zahlen möchte, weil ich mich einfach ausgenutzt fühle.
Hätte ich Chancen damit vor einem Familiengericht? Oder würde mir das als Behinderung des Umgangs ausgelegt?
Vielen Dank,
Julia
von
JuliaA
am 11.01.2013, 09:45
Antwort auf:
Kosten fürs Umgangsrecht
Hallo,
die Kosten hat der zu tragen, der das Umgangsrecht ausübt. Zumal Sie ja wieder am Ausgangsort wohnen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2013
Antwort auf:
Kosten fürs Umgangsrecht
Zuerst einmal : Wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn er klagen sollte, dann hat er ja die Entfernung geschaffen.
Sehr nett von Dir ihm überhaupt entgegen zu kommen.
Der Umgangselternteil hat die Kosten zu tragen.
Je nach Bindung zum Kind und umgekehrt ist natürlich abzuwägen was mehr weh tut. Die Finanzen oder ein unglückliches Kind.
Sofern er den Umgang wirklich einschränken würde.
Je nach Alter des Kindes kann man die Abstände vielleicht verlängern , aber auch die Besuchszeit ?
Ein Kindergartenkind kann ja auch mal Freitags und Montags fehlen.
Beim Schulkind die Brückentage und Ferien nutzen.
Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite nach all dem was ich hier so gelesen habe und aus Urteilen kenne.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2013, 11:20
Antwort auf:
Kosten fürs Umgangsrecht
Hallo,
danke schonmal für die Antwort.
Er würde eher nicht klagen, da er ja (angeblich) kein Geld hat.
Im Moment sehen Vater und Kind sich 1x im Monat, das ist schon deutlich weniger als früher.
Ich finde das ok so. Weniger fände ich auch ok, da der Einfluss des Vaters auf das Kind nicht so besonders gut ist, aber das ist nur meine persönliche Auffassung. Das Kind selber geht gerne zum Papa. Und das ist es, was meiner Meinung nach zählt.
Deswegen bin ich ja auch immer entgegengekommen.
Nur will ich mich auch nicht ausnutzen lassen.
Da der Vater aber dauernd herumstresst wegen der Bezahlung (und anderem) und damit auch unsere "neue" Familie belastet, weil er hier ständig irgendwie Thema ist, sehe ich nicht ein, warum ich ihm weiter entgegenkommen sollte.
Und nachdem er nun auch zu meinem Entgegenkommen, mich weiterhin an den Umgangskosten zu beteiligen, nichtmal "Danke" sagt und es so hinnimmt, sondern auch wieder Forderungen stellt (schriftliche Vereinbarung...), ist irgendwie das Maß langsam voll.
Zumal ich vermute, dass er es eigentlich ganz selber zahlen könnte. Denn nachdem ich sagte, ich kann es nicht mehr alles zahlen, war er sofort bereit, die Hälfte zu zahlen - was vorher angeblich nicht möglich war.
Da muss man sich doch wundern...
Ich würde mir gerne einfach einen Anwalt nehmen und gerichtlich klären lassen, dass ich nicht für die Kosten des Umgangs aufkommen muss und dass er trotzdem den vollen Unterhalt zu zahlen hat.
Einfach damit er es endlich kapiert, dass das, was ich mache nicht meine Pflicht, sondern schlichtweg ein Gefallen ist.
LG,
Julia
von
JuliaA
am 11.01.2013, 13:36
Antwort auf:
Kosten fürs Umgangsrecht
Dafür musst Du Dir keinen Anwalt nehmen.
Er hat den Umgang zu finanzieren.
Sollte er irgendwas am Unterhalt kürzen, kannst Du ihn anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Umgang und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2013, 15:02
Antwort auf:
Kosten fürs Umgangsrecht
Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten des Umgangs, ausser die beiden vereinbaren privat etwas anderes einvernehmlich oder es gibt eine entsprechende gerichtliche Anordnung.
von
Pamo
am 11.01.2013, 18:10