Hallo Frau Bader (und/oder wer sonst die Antwort weiß) Geburt unseres Kleinen war April 2015. Ich habe 2 Jahre EZ gemeldet und werde vorr. ab Januar 2016 TZ in EZ mit 30h arbeiten gehen. Geplant ist, dass mein Mann dann ab Dezember in EZ geht und daheim bleibt bis der Kleine im Mai in die Krippe geht und danach auch TZ in EZ macht. Meine Frage: Wenn er seine EZ meldet, muss er sich dann 24 Monate, also bis Dezember 2017 festlegen oder bis zum 2. Geburtstag vom Kind, also nur April 2017 ? Es geht darum, dass wir auch bei meinem Mann gerne die Möglichkeit hätten die restliche EZ dran zu hängen ohne dass AG zustimmen muss, wie es ja auch der Fall ist wenn man von Geburt an die 2 Jahre nimmt. Vielen Dank für Ihre Antworten. MfG Glycerin
von Mimi_02 am 17.09.2015, 14:18