Hallo,
ich bin alleinerziehend und habe mit dem Vater der Kinder das gemeinsame Sorgerecht. Also brauch' ich seine Zustimmung um ein Konto für die Kinder zu eröffnen. Somit wird er auch zum Verfügungsberechtigten.
Kann man irgendwie schriftlich vereinbaren und an die Bank schicken, dass der Vater nicht allein, sondern nur mit der Mutter oder aber gar nicht verfügungsberechtigt ist, die Mutter aber schon allein?
Ich möchte nicht, dass mein Ex das von mir für die Kinder angesparte Geld von den Konten räumt.
Danke und viele Grüße
von
nino2903
am 11.01.2012, 19:59
Antwort auf:
Konto für Minderjährige
Hallo,
da würde ich mal mit der Bank reden. Oder Sie lassen sich seine Zustimmung geben, aber zB die Oma eröffnet das Konto u ist alleine verfügungsberechtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2012
Antwort auf:
Konto für Minderjährige
Man kann die Verfügungsberechtigung auch einschränken oder ausschließen. Als ich die Konten für meine Kinder (auch GSR mit dem Vater) eröffnet habe, gab es da verschiedene Möglichkeiten - wir mußten nur die passende auswählen. Ich weiß nicht, ob die Banken da unterschiedliche Möglichkeiten haben - bei und gabe es "gemeinsam", "einzeln", "gemeinsam mit dem Kind" oder "einzeln mit dem Kind".
von
Strudelteigteilchen
am 12.01.2012, 10:26
Antwort auf:
Konto für Minderjährige
Hallo!!
ich habe das sogenannte "Hipp-Sparbuch" für meinen Sohn eingerichtet, wir mußten beide unterschreiben. Aber nur ich habe eine Karte bekommen und der Vater kann nicht ohne mich geld holen aber ich darf ohne ihn verfügen.
Mitglied inaktiv - 12.01.2012, 10:51