Hallo Frau Bader,
wir suchen gerade einen Kompromiss zum Sorgerecht zu finden, denn wir wollen es, zum Wohle unserer Tochter nicht vorm Gericht ausfechten.
Grund: die strikte Weigerung unserer Tochter. Sie lehnt das gemeinsame Sorgerecht ab und begründet dies auch sehr nachhaltig.
Gibt es auf dem JA oder bei Gericht die Möglichkeit, einen Schriftsatz aufsetzten zu lassen, der dem Vater, in festgelegten Bereichen, ein Mitspracherecht einräumt.
Es soll schon formal und bindend sein! Wir wollen einfach Kompromisse schaffen und uns als Eltern außergerichtlich einigen.
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Colien07022004
am 25.02.2015, 13:41
Antwort auf:
Kompromiss zum gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
verwechseln Sie vllt. Umgangsrecht und Sorgerecht?
Was hat ansonsten Ihre minderjährige Tochter damit zu tun?
Sorgerecht ja oder nein - ein Kompromiss ist da schwer.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Kompromiss zum gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
außergerichtlich könnt Ihr Euch auf alles einigen was Ihr wollt.
Und wie offensichtlich das vater Dinge mit unterschreibt oder nicht entscheidet Ihr.
Ich erlaube mir jedoch meine persönliche erste, innere Reaktion anzumerken:
"Seit wann entscheidet ein KIND über die ELTERN?"
Selbst wenn sie 16 oder 17 J. wäre hat sie KEIN Mitspracherecht, denn Ihre Eltern sind nun mal ihre Eltern.
Wenn sie begründete Anhaltspunkte für ihr die Gefährdung ihres eigenes Wohles sieht, dann soll sie selbst einen Termin beim Jugendamt machen.
Was sagt Ihr Eltern denn (gemeinsam) dazu?
Was willst Du?
Was will der Vater?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 25.02.2015, 23:49
Antwort auf:
Kompromiss zum gemeinsamen Sorgerecht
Hallo,
sie hat berechtigte Gründe. Diese möchte ich aber nicht im Internet diskutieren.
Einen Verfahrenspfleger beim JA hat sie. Kinder dürfen in D ab dem 14. Lbj verbindlich selbst entscheiden, ab 10 werden sie gehört und gibt es relevante Gründe, so wird ein Richter auch ein Kind nicht zum Objekt dekradieren, dass Besitzer hat und willenlos ist.
Ich steh an der Seite meiner Tochter, der KV möchte eine außergerichtliche Einigung zum Wohle des Kindes.
LG
von
Colien07022004
am 26.02.2015, 08:31