Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls einer Arbeitskraft in meinem Betrieb habe ich mich dazu bereit erklärt, ein halbes Jahr früher als geplant aus der Elternzeit zurückzukehren. Mir wurde Teilzeit angeboten und ich war einverstanden. Per Mail wurden als Einzelheiten Arbeitszeit und Arbeitsentgeld verhandelt und ich rechnete in der Folge mit einem Änderungsvertrag. Jetzt wurde mir aber per Post ein komplett neuer Arbeitsvertrag zugestellt, der meinem alten nur noch andeutungsweise ähnelt. Der neue Vertrag ist voller Klauseln bezüglich Überstunden, Überstundenvergütung, Vertragsstrafen... Ein wichtiger Punkt aber, nämlich dass ich fünf Tage die Woche nur vormittags arbeite, wurde in dem Vertrag nicht berücksichtigt. Ist das rechtens oder darf ich auf einen Änderungsvertrag bestehen? Mit freundlichen Grüßen Sandsi

von Sandsi am 26.06.2014, 23:44



Antwort auf: Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

Hallo, ich würde den Vertrag nicht unterschreiben.besser ist es, einen Vertrag zum eigentlichen Vertrag zu machen und nur bezüglich der wenigen Änderungen Bezug zu nehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



Antwort auf: Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

unterschreib ihn nicht, du musst ja nicht Bedank dich herzlich, sag das sei aber gar nicht nötig gewesen, du brauchst nur einen befristeten Teilzeitvertrag für die abgesprochene Zeit, in dem drin steht, dass du 5 Tage die Woche nur vormittags arbeitest. Die weiteren Details und die Arbeit nach der Elternzeit ginge dann weiter wie im unbefristeten Vertrag festgeschrieben ist.

von Pamo am 27.06.2014, 10:36



Antwort auf: Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

Wenn Du Teilzeit arbeitest, warum beendest Du dann die Elternzeit? Du darfst doch innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei vollem Kündigungsschutz wie vorher auch. Dafür gibt es dann auch keinen neuen Vertrag, und wenn auf die Elternzeit befristet. Wir dann halt alles entsprechend "runtergerechnet". Wenn Du allerdings vorhast DAUERHAFT in teilzeit zu arbeiten, ja dann bekommst Du einen entsprechenden Änderungsvertrag oder auch einen neuen. Der darf dich aber nicht schlechter stellen wie vorher. Ist also die Frage, was genau hast Du mit denen abgemacht.

Mitglied inaktiv - 27.06.2014, 15:02



Antwort auf: Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

Danke für die Antwort. Wir haben vereinbart, dass ich die nächsten drei Jahre Teilzeit arbeiten werde und dann zurück zur Vollzeit wechsle. Die restlichen Elternmonate wird mein Mann in Anspruch nehmen. Ich denke schon, dass ich mit dem neuen Vertrag schlechter dastehen würde. Zwar wird alles Neue von der Personalleitung als Standartklausel abgetan, Fakt ist aber, dass diese nicht Bestandteil des alten Vertrages waren.

von Sandsi am 27.06.2014, 15:45



Antwort auf: Komplett neuer Arbeitsvertrag zwecks Teilzeit nach Elternzeit?

Ich werde ihn natürlich nicht unterschreiben und auf einen Änderungsvertrag verweisen. Interessant wäre dazu eben noch die Rechtslage- gibt es eindeutige Paragraphen für solche oder ähnliche Fälle?

von Sandsi am 27.06.2014, 15:51



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