Liebe Frau Bader,
vor einigen Tagen habe ich nach einigem Hinundher einen Betreuungsvertrag mit einem Kindergarten unterschrieben. Der Vertrag wurde in Absprache mit dem Vorstand von einem autorisierten Erzieher unterzeichnet, doch weigert die übergestellte Pädagogische Leitung sich den Vertrag anzunehmen und weiterzubearbeiten. Sie verargumentiert das mit angeblichen neuen Bestimmungen zum Thema Inklusion, die sich jedoch in der Recherche als haltlos erweisen. Der Erzieher vermutet, dass sie versucht hat eine Überbelegung in einer anderen Gruppe durch diesen Platz zu kaschieren und jetzt also zu viele Plätze belegt hat.
Haben wir jetzt ein Recht auf diesen Platz?
Vielen herzlichen Dank!
von
Lillylalala
am 17.12.2016, 23:36
Antwort auf:
Kann ein Kindergarten nach Unterzeichnung des Vertrags den Platz absagen?
Hallo,
das kommt darauf an, welche Vertretungsmacht der Unterzeichner hatte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2016
Antwort auf:
Kann ein Kindergarten nach Unterzeichnung des Vertrags den Platz absagen?
Hallo,
das kommt auf den genauen Wortlaut des Vertrages an.
Wenn er einen Passus enthält, dass die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung der Pädagoischen Leitung abhängig ist, dann wäre der Vertrag mangels Zustimmung unwirksam.
Andernfalls ist er wirksam.
ABER: Bei Inklussion können Kindergärten z.T. ein Sonderkündigungsrecht ausüben, wenn die Betreuung nicht möglich wäre. Dies müssen aber Umstände sein, die ihnen VOR Vertragsschluss nicht bekannt waren.
Mitglied inaktiv - 18.12.2016, 10:44