Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst und bin in der 7.Woche schwanger. Ich habe meinen Arbeitgeber auch bereits darüber in Kenntnis gesetzt. Nun ist es aber so, dass ich trotzdem mit kranken Patienten, Wunden und Ausscheidungen in Berührung komme. Ich muss teilweise Doppeldienste arbeiten (ca. 9,5 Std) und muss schwerstbedürftige Patienten aus dem Bett heben, bettlägerige Parienten versorgen und Transfere durchfrühren. Wir müssen auch für die Patienten einkaufen gehen (Wasserkästen tragen,...usw). Von meinem ehemaligen Arbeitgeber und meiner ersten Schwangerschaft kenn ich das so nicht. Mein Chef hatte damals eine "Gefährdungsbeurteilung" ausgefüllt und da ich regelmäßig weit mehr als 10 kg heben musste und mit infektiösen Personen in Kontakt gekommen bin, hatte er mir damals ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich bin nun sehr verunsichert und verzweifelt und weiß nicht so recht, an wen ich mich wenden soll. Ich merke bei anstrengenden Diensten auch immer ein zunehmendes Ziehen im Unterleib. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß

von Molte am 11.08.2017, 19:42



Antwort auf: Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

Hallo, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein, aus der Ferne klingt das für mich nach einem Verstoß gegen das MuSchG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2017



Antwort auf: Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

Gefährdungsbeurteilung muss in jeder Schwangerschaft und für jede Tätigkeit durchgeführt werden. Du kannst den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass das gemacht werden muss. Die Arbeit an sich kannst du nicht verweigern. Eine schwangerengerechte Tour unter Einhaltung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben ist möglich. Auch eine Umsetzung an einen Ersatzarbeitsplatz musst du akzeptieren. Nun zu den Details: Nicht jeder kranke Patient stellt auch eine Gefährdung für Mutter und/oder Kind dar. Nur bestimmte Infektionsgefährdungen sind relevant. Wunden dürfen mit Handschuhen versorgt werden, wenn sie nicht infiziert sind. Mit Ausscheidungen kommt man nicht in Berührung, wenn man vorschriftsmäßig die PSA benutzt und die Hgygienevorgaben einhält. Einkaufen gehen dürfte das geringste Problem sein. Dann nehmt ihr eben kleinere Wasserkästen oder nehmt die Häfte der Flaschen aus der Kiste, bevor sie ins Auto gehoben wird. Irgendwie schafft man das doch auch beim privaten Einkauf, mit etwas gutem Willen. Wenn du Unterstützung benötigst, wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 20:19



Antwort auf: Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

Bevor du noch eine Fehlgeburt bekommst das geht schneller als man denkt, lass dich krankschreiben vor allem im amb.Pflegedienst ist die Gefahr hoch einen Abort zu bekommen. Du hast bereits ziehen im Unterleib. Vor allem im amb. pflegedienst Weiß man nie was die Pat. Haben. Sie werden nicht wie im kh abgestrichen wie oft erfährt man zufällig das oder die MRSA hat. Die ersten 3 Monate sind am riskantesten. Ab der 13 Woche kann dein Frauenarzt dir ein beschäftigungsverbot erteilen. Dir alles gute

von Nola21 am 12.08.2017, 21:08



Antwort auf: Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

MRSA führt aber nicht zu Fehlgeburten, und das mit dem BV ab der 13. Woche ist auch eine Fehlinformation. Was du für Unsinn schreibst!

Mitglied inaktiv - 12.08.2017, 22:39



Antwort auf: Körperliche Belastung im Pflegeberuf während der Schwangerschaft

Muss mich Uriah anschließen, Sie erzählen hier Unsinn. 1. Ein Ziehen im Unterleib ist am Anfang der SS ganz normal und kein Hinweis auf eine Fehlgeburt! Was für eine Panik-Mache... 2. Kann die/der FA ein BV aussprechen, aber das hat a) nichts mit SSW 13 zu tun und b) nicht in diesem Fall, da es keine gesundheitlichen Gründe gibt. 3. Auch wenn sehr hart wieder formuliert von meiner Vorrednerin, aber Ihren Haushalt machen Sie doch auch, also kann man sicherlich auch die Einkäufe hier erledigen. Schwere Kästen muss man nicht zwingend tragen. Für die letzten 6 Wochen gibt es den gesetzlichen Mutterschutz. Molte, treten Sie Ihrem AG noch mal auf die Füße für eine Gefährdungsbeurteilung. Ansonsten siehe Fr. Bader / Uriah.

von Kristiiin am 15.08.2017, 13:34



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