Können wir die 4 Partnerschaftsmonate "zwischendurch" einlegen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können wir die 4 Partnerschaftsmonate "zwischendurch" einlegen?

Sehr geehrte Frau Bader, wissen Sie, ob man die Partnerschaftsbonusmonate auch "zwischendurch" nehmen kann? Wir planen nämlich folgendes: vom 17.-20.Lebensmonat soll unsere Kleine schon zur Tagesmutter. Meine Elternzeit geht allerdings noch bis zum 19. Lebensmonat. Das hatten wir sicherheitshalber so eingeplant. Nun stellt es sich so dar, dass a) die Kleine eben schon ab dem 17. Lebensmonat teilzeit von der Tagesmutter betreut werden wird b) mami für vier Monate (17.-20. Lebensmonat) selbständig 25 Stunden / Woche arbeiten gehen kann c) papi genauso d) wir einen Auslandsaufenthalt vom 21.-23. Lebensmonat planen Das bedeutet, wir hätten noch Anrecht auf 2 bezahlte Elterngeldplusmonate. Ob das wohl geht? Das Geld könnten wir natürlich gut im Urlaub gebrauchen... Vielen lieben Dank im Voraus! Herzlich, limonie

von limonie am 13.03.2017, 08:49



Antwort auf: Können wir die 4 Partnerschaftsmonate "zwischendurch" einlegen?

Hallo, ja, das geht. Oder meinen Sie die Bonusmonate? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2017



Antwort auf: Können wir die 4 Partnerschaftsmonate "zwischendurch" einlegen?

Ja, man kann die Monate zwischendrin machen. Das hättest Du aber ehrlich gesagt auch einfach selbst ausprobieren können mit dem Elterngeldrechner... https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=1 Du schreibst, Du hast bis zum 19. LM Elternzeit, dann aber was von selbständiger Tätigkeit. Das ist etwas verwirrend, denn für Elternzeit müsstest Du einen Arbeitgeber haben. Der ist nicht verpflichtet einer Verlängerung der Elternzeit über den 19. LM hinaus zuzustimmen. Und einer Tätigkeit außerhalb seines Unternehmens muss er auch nicht zustimmen. Nicht zuletzt geht deine (entschuldige den Ausdruck) Milchmädchenrechnung davon aus, dass das Kind sofort ab dem 17. Lebensmonat für mindestens 5h am Tag von der Tagesmutter betreut werden kann. Wo ist da die Eingewöhnung eingeplant? Also kann ja sein, dass Du da hier nur einiges nicht erwähnt oder ein paar Sachen etwas durcheinander gewürfelt hast (wie die Sache mit der EZ, falls Du gar keinen AG hast), was ja kein Problem ist, aber für mich klingt das alles etwas naiv und leicht konfus geplant gerade. Mach das bitte zu deiner eigenen Sicherheit sauber und falls Du einen AG hast, kläre mit dem vor allem, ob du überhaupt deine EZ verlängern kannst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 13.03.2017, 10:27



Antwort auf: Können wir die 4 Partnerschaftsmonate "zwischendurch" einlegen?

Dem kann ich mich nur anschließen. Zumal es katastrophal für das Kind sein dürfte, gerade frisch bei der Tagesmutter betreut zu werden um dann direkt wieder über Monate "heraus gerissen zu werden". Danach dürft ihr mit ziemlicher Sicherheit das Kind neu eingewöhnen.

Mitglied inaktiv - 13.03.2017, 15:08