Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Hallo, mein Mann und ich haben nach der Hochzeit, bei der jeden seinen Nachname behalten hat, zwei gemeinsame Kinder bekommen. Beide Kinder haben meinen Nachnamen. Mein Mann wünscht sich jetzt, dass die Kinder einen Doppelnamen aus unser beiden Nachnamen bekommen. Geht das? Vielen Dank und viele Grüße

von byb am 24.04.2016, 14:15



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Hallo, nein. Sie müssen einen Familiennamen bestimmt haben u den tragen die Kinder Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2016



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Hallo, nein, das geht nicht in Deutschland. Ihr habe einen Familiennamen festlegen müssen - das ist in Eurem Fall Dein Name. Den haben dann auch die Kinder bekommen. Weitere Nachnamen sind gesetzlich verboten. Der Gesetzgeber will lange Namensketten verhindern. Stell Dir mal vor, wo das hinführen würde: Susi Müller - Meier heiratet Tom Schneider - Schmitt: Das Kind hieß dann Kevin Müller-Meier-Schneider-Schmitt ... und mit jeder Generation würde es mehr werden. Daher die klare Begrenzung auf 1 Nachnamen bei der Geburt - ohne Ausnahme und fertig.

Mitglied inaktiv - 24.04.2016, 14:54



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Wie geht es dann dass manche Kinder von Geburt an einen Doppelnamen haben? Muss ein Elternteil dann nach der Hochzeit einen Doppelnamen annehmen und den zum Familiennamen bestimmen lassen?

von NellymitBaby am 24.04.2016, 15:48



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Wie wäre es, wenn dein Mann einen Doppelnamen annimmt? Dann habt ihr alle gemeinsam deinen Namen als Familiennamen und er zusätzlich noch seinen Namen. Alternativ könnte er auch noch deinen Namen annehmen (ohne Doppelnamen) - ich weiß nur nicht mehr, ob es dafür eine Frist gibt.

von VerenaSch am 24.04.2016, 16:21



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

@Nelly, das sind IMO "Altfälle". Es gab vor einigen Jahren da eine neue Gesetzgebung. Und die welche eben damals schon einen Doppelnamen als Familiennamen hatten, behalten den natürlich auch und geben den so weiter. Ebenso gibt es ja Sonderfälle wie zB Schmidt genannt Müller und andere "Sonderfälle". Aber auch den Fall das eben Doppelnamen durch ausländische Namensgebungen zustande kommen.

Mitglied inaktiv - 24.04.2016, 16:56



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Ich habe von Geburt an einen Doppelnamen, hätte diesen auch so an die Kinder weitervererben können (sie haben aber den Namen des vaters erhalten). Manche Kinder sind einbenannt und haben dadurch einen Doppelnamen, kommt aber sehr selten vor. Gruß D

von desireekk am 24.04.2016, 17:55



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Danke für die Antwort. Ja das mit den "Alten" kann echt sein. Ich bin Jahrgang '84 und hatte im Kindergarten auch ein Mädchen mit einem Doppelnamen als Nachnamen. Deshalb hat es mich gewundert, dass das nicht erlaubt ist. Und die bekannten Träger von Doppelnamen wie Lena Meyer-Landrut, Alessandra Meyer-Wölden und Marius Müller-Westernhagen sind ja auch schon etwas älter ;-)

von NellymitBaby am 24.04.2016, 19:53



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Hallo, haben Sie bei Eheschließung schon einen Familiennamen festgelegt? Falls nein, gibt es die Möglichkeit einen der Namen zu bestimmen, der andere Partner nimmt diesen an und die Kinder ggf. auch (wenn es nicht der ist, den sie ohnehin schon haben). Sind die Kinder 5 oder älter müssen sie dazu angehört werden, falls nicht geht es mit einem Termin beim Standesamt. LG

von Lina_100 am 24.04.2016, 20:43



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

Ich habe eine Erklärung: sie sind u. U. nach ausländischem Namensrecht benannt.

von Pamo am 25.04.2016, 06:31



Antwort auf: Können unsere Kinder nachträglich einen Doppelnamen annehmen?

O

von Lina_100 am 25.04.2016, 17:51



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