Können die Großeltern Umgang einklagen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können die Großeltern Umgang einklagen

Hallo Frau Bader...der Vater unseres Sohnes -fast 1Jahr- hat mich im Mai verlassen. Aktuell haben wir uns auf ein Besuchsrecht einmal die Woche geeignet womit er sich jetzt aber nicht mehr zufrieden gibt. Der Kleine wird gestillt und hängt extrem an mir. Zudem hat er keine festen Schlafenszeiten weswegen ich meinen Ex gebeten habe bei der bisherigen Regelung zu bleiben damit der Kleine nicht immer rausgerissen wird und damit vor allem mal Ruhe in die ganze Sache kommt. Es sind seinerseits viele unschöne Dinge passiert die ich hier nicht näher erläutern möchte. Nur so viel...es ist eine andere Frau im Spiel und er hat sich eigentlich nicht groß um den Kleinen gekümmert weil sie ihm wichtiger war. Jetzt wird er mir gegenüber blöd und stellt Forderungen nach einem weiteren Besuchstag. Auch seine Eltern hätten das Recht den Kleinen zu sehen. Ich muss hinzufügen dass sie keine Bindung zu dem Kleinen haben...sie sind eigentlich Fremde für ihn. Soweit ich weiß haben sie kein Recht einen Umgang durchzusetzen. Ich weiß dass das mit einmal die Woche keine Dauerlösung ist und ich bereit bin über alles zu reden wenn mal Ruhe ist. Meine Frage ist jetzt ob ich die Sache mit den Großeltern richtig sehe und ob er ein Recht darauf hat den Kleinen einfach mit nachhause zu nehmen obwohl er noch keine gute Bindung zu ihm hat und obwohl ich stille und die engste Bezugsperson bin. Herzlichen Dank

von Mimi33 am 05.01.2015, 19:37



Antwort auf: Können die Großeltern Umgang einklagen

Hallo, 1. Grds. hat zunächst einmal der KV ein Umgangsrecht. Bei einem so kleinen Kind nicht über Nacht, aber zB von 10.00 Uhr - 17.00 Uhr. Wenn Sie meinen, das Kindeswohl ist in Gefahr, können Sie das JA einschalten, dann läuft das betreut. Machen Sie sich von dem Gedanken frei, dass nur Sie Rechte am Kind haben - er ist der Vater und das Kind hat einen Anspruch auf ihn. Auch sollte man trennen - wenn er eine andere Frau hat, hat das nichts mit der Beziehung zum Kind zu tun. 2. Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2015



Antwort auf: Können die Großeltern Umgang einklagen

Naja, wie sollen die Eltern denn eine Bindung bekommen wenn sie ihn nicht sehen können ? Oder sind sie bei Dir willkommen ? Auch wenn Du stillst kann er mit einem Jahr mal ein paar Stunden mit dem Papa mitgehen. An Deiner Stelle würde ich anfangen da loszulassen, denn eines sollte Dir klar sein. Zieht er vor Gericht, dann wird er deutlich mehr Umgang bekommen. Vielleicht nicht über Nacht gleich, aber dann kannst Du danach nichts mehr mitgestalten. Und ja, die Großeltern haben ein Umgangsrecht wenn es dem Kindeswohl dient. Wie läuft der Umgang denn aktuell genau ? Wie lange bleibt er ? Geht er alleine raus mit dem Kind ? Wenn nein warum nicht ? Wickelt er, gibt er Gläschen ? Wenn nein, warum nicht ?

von Sternenschnuppe am 05.01.2015, 19:49



Antwort auf: Können die Großeltern Umgang einklagen

Hallo danke für die Rückmeldung. Leider kommen wir hier an den Punkt an dem ich zuviel Privates preisgeben müsste was ich nicht mache. Der Kindsvater ist cholerisch und in Therapie. Aufgrund seiner aktuellen Lebenssituation auch nicht berechenbar. Er hat mir gedroht und möchte nur seine Wünsche durchsetzen und eigentlich geht es ihm auch nur darum und nicht um sein Kind. Er ist unzuverlässig und könnte den Kleinen nicht versorgen. Wir haben einen Mediator und wie gesagt werde ich das Besuchsrecht nicht dauerhaft so belassen. Die Großeltern haben in 6 Monaten nicht einmal nach dem Kind gefragt. Trotzdem habe ich angeboten dass sie herkommen können um ihn zu sehen.

von Mimi33 am 06.01.2015, 07:36



Antwort auf: Können die Großeltern Umgang einklagen

Dann lass ihn klagen. Bedenke aber dass Du das nachweisen musst was Du sagst. Wenn die Großeltern sich selbst auch nicht bewegen wollen, dann sind sie selbst Schuld. Ein Angebot gab es ja von Dir.

von Sternenschnuppe am 06.01.2015, 07:40



Antwort auf: Können die Großeltern Umgang einklagen

Vielen Dank für die Antwort. Wie bereits geschrieben habe ich nicht vor es bei einmal die Woche zu belassen. Ich wollte das vorübergehend da noch sehr viel Unruhe und Spannung in der ganzen Sache ist und das dem Kleinen auch nicht gut tut. Mein Ex hat uns eigentlich schon verlassen als der Kleine noch keine 8 Wochen alt war. Ab da hat ihn nur die andere Frau interessiert und sein Sogn eher nicht. Es geht mir bei den Großeltern um seine Eltern. ..sie haben keinen Bezug zu unserem Sohn und er bräuchte sie auch nicht um eine Scheidung durchzustehen... Viele Grüße

von Mimi33 am 06.01.2015, 15:49



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