Hallo Frau Bader , Ich habe ein Problem wozu ich gern einmal ihren Rat hätte . Ich habe meinen Sohn Ende Mai gebohren. . Ich erhalte Elterngeld seid dem 27.7.13 Ich habe bei dem Antrag für das Elterngeld jedoch mein Kleingewerbe Nicht mit angegeben , was jedoch jetzt kein von mir geplanter betrugsversuch Sein sollte/soll . Ich habe in einem Gespräch erfahren das ich es hätte angeben müssen . Meine Frage jetzt was wird von den Kleingewerbe angerechnet auf das Elterngeld und womit muss ich rechnen bzw. Weiter vorgehen ? Da ich es gerne der elterngeldstelle melden möchte . Denn es ist nicht meine Absicht mir Gelder zu erschleichen oder der gleichen. . Vielen Dank im Voraus
von Mellimel75 am 17.11.2013, 23:37