Kleingewerbe bei Elterngeld nicht angegeben. .

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kleingewerbe bei Elterngeld nicht angegeben. .

Hallo Frau Bader , Ich habe ein Problem wozu ich gern einmal ihren Rat hätte . Ich habe meinen Sohn Ende Mai gebohren. . Ich erhalte Elterngeld seid dem 27.7.13 Ich habe bei dem Antrag für das Elterngeld jedoch mein Kleingewerbe Nicht mit angegeben , was jedoch jetzt kein von mir geplanter betrugsversuch Sein sollte/soll . Ich habe in einem Gespräch erfahren das ich es hätte angeben müssen . Meine Frage jetzt was wird von den Kleingewerbe angerechnet auf das Elterngeld und womit muss ich rechnen bzw. Weiter vorgehen ? Da ich es gerne der elterngeldstelle melden möchte . Denn es ist nicht meine Absicht mir Gelder zu erschleichen oder der gleichen. . Vielen Dank im Voraus

von Mellimel75 am 17.11.2013, 23:37



Antwort auf: Kleingewerbe bei Elterngeld nicht angegeben. .

Hallo, das ist doch Ihr eigener Nachteil. Sie bekommen weniger EG, müssen sich aber die Abzüge vom EG anrechnen lassen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2013



Antwort auf: Kleingewerbe bei Elterngeld nicht angegeben. .

Für das Einkommen vor der Geburt musst du nicht alles angeben. Du bekommst daraus eben kein Elterngeld. Für die Zeit des Elterngeldbezuges musst du allerdings jedes Einkommen melden - steht auch in deinem Bescheid. Hast du also Einkommen aus dem Kleingewerbe, melde es nach! Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.11.2013, 20:53



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