Frage: Klagen oder Kündigen?

Hallo Frau Bader, hier die kurze Situationsbeschreibung: - Mutter in dreijähriger Elternzeit bis Anfang Dez 2015. - Antrag auf Teilzeitbegehren in EZ dem AG mitgeteilt Jan 2015. - 15.01. Info vom AG, dass man 14 Tage für Organisation braucht. - 26.01. Bitte vom AG um persönliches Gespräch - 29.01. Persönliches Gespräch mit der Information, dass eine neue Stelle im Unternehmen auf Teilzeit für Mutter geschaffen wird und Festlegung des Beginns der Teilzeitarbeit auf März 2015. 11.02. Email-Information vom AG, dass Teilzeitjob leider aus betrieblich bedingten Gründen nicht möglich ist. Mutter nun total verwirrt und sprachlos. Frage: Was nun? Teilzeit einklagen oder zum Ende der EZ kündigen, da die Vollzeitstelle nicht mehr angetreten werden kann. Es ist ja offenkundig, dass der AG die Mutter nicht mehr will. Danke für Ihre Hilfe. Gruss, Svenja

von Svenja75 am 12.02.2015, 08:09



Antwort auf: Klagen oder Kündigen?

Hallo, den AG schrifltich auffordern, die betrieblichen Gründe zu erläutern. Mit Fristsetzung 14 T. Und dann abwarten, ob das, was er schreibt, plausibel ist. Und dann überlegen zu klagen. Kündigen auf keinen Fall. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2015



Antwort auf: Klagen oder Kündigen?

Und mit dem Schreiben vom AG ALG1 beantragen in Elternzeit ! Das geht solange Betreuung nachgewiesen wird. Vielleicht ist es betrieblich doch nach Elternzeit möglich, daher auf keinen Fall kündigen!

von Sternenschnuppe am 12.02.2015, 11:50



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