Guten Abend Frau Bader, wir stehen vor dem Problem, dass wir kurzfristig zwei freie Plätze für unsere beiden Söhne (4 und 1) in einer Kindertageseinrichtung bekommen haben. Nun ist es so, dass unser 4jähriger Sohn seit einem Jahr in einen benachbarten Kindergarten geht. Gerne würden wir nun kurzfristig den Vertrag kündigen um einen neuen mit der neuen Einrichtung eingehen zu können. Der Vertrag sieht eine außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen gem. § 626 BGB vor. Bei der damaligen Anmeldung sprach die Leitung von Beispielen wie Wohnortwechsel oder einem Geschwisterkind in einer anderen Einrichtung. Nun befürchten wir aber trotzdem, dass die jetztige Leitung uns den Wechsel erschweren könnte, da sie bereits in den letzten Monaten Probleme hatte, ihre Kitaplätze voll zu kriegen. Wenn es die damalige Begründung gab, können wir dann ohne rechtliche Probleme auf eine Vertragskündigung bestehen?
von BenNoah am 14.07.2014, 19:25