Hallo,
wir ziehen im Januar um.
Mein Sohn, der im Dezember 4 Jahre alt wird, ist hier in einer Kath. Einrichtung.
Ich habe die Kindergärten in der Nähe von unserem neuen Wohnort angerufen und alle haben abgesagt, weil Sie keinen Platz haben bzw. schon überbelegt seien. Habe trotzdem einen Termin zur Anmeldung vereinbart.
Mein Sohn hat doch einen recht auf einen Kindergartenplatz oder? Müssten nicht alle Einrichtung einen Puffer haben?
Soll ich mich beim Jugendamt melden, aber die würden mich in eine entfernte Einrichtung schicke, oder?
Ich habe kein Auto. Arbeite ab Juni Vollzeit (bin vorher in Mutterschutz + Elternzeit) und mein ist auch Vollzeit Berufstätig.
Was für Rechte haben wir?
Mitglied inaktiv - 24.09.2012, 10:53
Antwort auf:
Kita Platz nach Umzug
Hallo,
rechtlich hatte einen Anspruch auf einen Platz, tatsächlich stellt sich dies jedoch immer wieder sehr schwierig dar. Wie soll der Kindergarten ein Puffer haben, wenn die Wartelisten schon lang sind?
Ich würde mich schriftlich an den Träger wenden und auf den Rechtsanspruch hinweisen und mit Klage drohen. Das alles unter Fristsetzung.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2012
Antwort auf:
Kita Platz nach Umzug
Er hat ein Recht auf einen Platz in dem Alter.
Aber eben in der Region, nicht da wo Du möchtest.
Unsere sind nach Umzug auch am anderen Ende der Stadt gelandet.
Damit haben sie ihre Pflicht erfüllt.
Wir haben zum Glück ein Auto.
Vielleicht Tagesmutter bis ein Platz frei ist wo Du besser hinkommst ?
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2012, 11:46
Antwort auf:
Kita Platz nach Umzug
Hallo,
danke für Eure Antwort.
N. Bader, was meinst du mit an die Träger? Meinst du an die die Kirchlichen Einrichtungen finanzieren also die Kirche direkt?
Gilt dieser Rechtsanspruch nicht nur an die Städtischen Kindergärten?
Mitglied inaktiv - 25.09.2012, 21:10