Hallo!
1. Meine Tochter lebt bei mir, ich bin mit dem Vater nicht verheiratet gewesen. Das Sorgerecht teilen wir uns. Laut JA musste deshalb nur mein Einkommen berechnet werden für den Kitabeitrag.
Nun habe ich meinen Partner geheiratet. Hätte ich diese Änderung der Stadt mitteilen müssen? Wird dann das Eheliche Einkommen gewertet? Aber mein Mann ist ja nicht der Vater und demnach nicht unterhaltspflichtig.
2. In der Nachbarstadt ist die Tagesmutter günstiger. Kann es dorthin gehen oder wird der Beitrag trotzdem von unserer Heimatstadt erhoben/bezuschusst?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Lihannon
am 28.02.2016, 19:22
Antwort auf:
Kita Beitrag nach Hochzeit!
Hallo,
ob sich was ändert, weiß ich nicht, da ich die Satzung nicht kenne. Auf jeden Fall würde ich die Änderung mitteilen.
In dem Zusammenhang können Sie dann ja auch anfragen, ob es möglich ist, eine Tagesmutter zu nehmen, was ich jedoch nicht annehme.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2016
Antwort auf:
Kita Beitrag nach Hochzeit!
Ja, das musst Du melden.
Bei uns wurde nach der Hochzeit ein fiktiver Trennungsunterhalt berechnet, der mein Einkommen erhöhte.
Dies erhöhte den Beitrag dann.
Umzug in den Nachbarkreis, da wurde gleich das gesamte Familieneinkommen genommen als Grundlage, auch als mein Mann da noch nicht der rechtliche Vater war.
Tagesmutter in Nachbargemeinde wird nicht gehen, da man ja nur den Elternanteil zahlt, der Platz bezuschusst wird.
Das wird Eure Gemeinde nicht machen wenn sie selbst Plätze haben.
Melde es uns warte ab. Melden musst Du es, da sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben.
von
Sternenschnuppe
am 28.02.2016, 19:28
Antwort auf:
Kita Beitrag nach Hochzeit!
Achso, zahlt der Vater Unterhalt ?
Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst, dann entfällt der ab Hochzeit.
Da muss man das auch melden.
von
Sternenschnuppe
am 01.03.2016, 11:19