Kindeswohl bei gemeins. elterl.Sorge

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindeswohl bei gemeins. elterl.Sorge

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen ja schon die Problematik meiner psychischen Erkrankung erklärt und fragte nach meinen Chancen zur Erweiterung des Umgangs. Würde ein Richter wirklich davon ausgehen, dass das Kind beim Vater als Lebensmittelpkt. bleiben solle, wenn die Mutter schon über fünf Jahre zweimal längerfristig in die Klinik musste? Ich fühle mich so bestraft, ich möchte so gern fürs Kind sorgen. Und meine Erkrankung ist nicht willkürlich! Es hatte mich so ausgeschert, weil die Beziehungsebene unklar blieb, ich liebte den Mann, er hielt es sich offen. Nach fünf Jahren habe ich jetzt mit der Sehnsucht abgeschlossen. Alles was ich mir wünsche, ist mit meinem Kind wieder zusammenzukommen. Was steht denn dagegen, wenn ich als Mutter wieder für mein Kind sorgen möchte?

von Naturkind am 29.08.2014, 21:28



Antwort auf: Kindeswohl bei gemeins. elterl.Sorge

hallo, Ihr Ansatz ist falsch. Entscheidend ist nicht Ihr Schicksal, sondern das Kindeswohl. Das Kind hat den Lebensmittelpunkt beim Vater. Warum sollte ein Gericht etwas daran ändern? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.09.2014



Antwort auf: Kindeswohl bei gemeins. elterl.Sorge

Dass Du Deinem Kind seinen Lebensmittelpunkt nimmst? Bei allem Verständnis, aber ich lese nur ich, ich, ich. Das Kind lebt seit 5 Jahren beim Vater und hat es gut. Es da nun herauszureissen weil Du nun beteit bist ist nicht im Interesse des Kindes. Du hast mehr Umgang als die meisten getrennten Väter, Du kannst Dich einbringen. Vielleicht möchte sie es irgendwann einmal von alleine. Verfalle nicht in die nächste Sehnsucht die Dich psychisch ausnockt. Suche Dir Hilfe es zu akzeptieren wie es sich entwickelt hat. Wie stabil bist Du ? Zahlst Du Unterhalt? Gehst Du arbeiten? Gut gemeinter Rat. Jeder Umgangselternteil vermisst sein Kind im Alltag. Die einen mehr die anderen weniger. Ohne Kindeswohlgefährdung nachweisen zu können wirst Du daran nichts ändern können.

von Sternenschnuppe am 29.08.2014, 23:32



Antwort auf: Kindeswohl bei gemeins. elterl.Sorge

Hallo, wenn das Kind beim Kindesvater lebt und das seit 5 Jahren, dann hat es dort seinen Lebensmittelpunkt und ein stabiles Umfeld. Es ist schwer psychisch krank zu sein, ich sehe es tgl bei meiner Arbeit und ich bin mir sicher, dass du viel an dir arbeiten musstest. Aber nicht die Mutter hat das Hoheitsrecht auf das Kind. Du bist in der Position wie meist die Väter und du bist auch krank, psychisch krank, dass wird jeder Richter bei der Urteilsfindung kritisch hinterfragen. Dein Kind lebt bei seinem Vater in geordneten Verhältnissen und du solltest dieses Akzeptieren und verstehen, dass es eben nicht einfach so funktioniert, feststehende Strukturen zu ändern. Es ist nicht's verwerflich daran, dass du dich kümmern möchtest aber ich glaube nicht, dass es das beste für dein Kind ist. Bist du psychisch so gefestigt? Besteht Rückfallgefahr? Diese Fragen werden eine entscheidende Rolle spielen. LG

von Colien07022004 am 30.08.2014, 10:23



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