Guten Tag, gerne hätte ich gewusst, ob der Kindesunterhalt für meinen Sohn weiterhin besteht, obwohl dieser auf unbestimmt Zeit "Hilfe zur Erziehung gem § 27 ff SGB VIII in stationärer Form" bekommt. Zu deutsch: auf unbestimmt Zeit in einer Klärungsgruppe außerhalb der Familie untergebracht ist. Diese Klärungsgruppe wird vom Jugendamt mitfananziert und ich muss einen monatlichen Kostenbeitrag zahlen. Ebenso mein Exmann. Muss mein Exmann trotzdem Unterhalt für das Kind zahlen, obwohl es derzeit nicht bei mir wohnt? Für Ihre Antwort und Unterstützung recht herzlichen Dank. Gruß
von Dani0815 am 04.03.2014, 20:28