Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Unterhaltszahlungen. Mein Exmann und ich haben zwei Kinder Sohn lebt beim Vater, 6 Jahre Tochter lebt bei mir, 11 Jahre Ich habe einen neuen Lebenspartner mit eigenem Einkommen. Mein Exmann hat für unseren Sohn Unterhaltsvorschuss beantragt. Ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung meines Nettoeinkommens. 1. Ist das Einkommen meines Partners mit anzurechnen ? Ggf. Herabsetzung des Selbstbehaltes? 2. Wird mir für meine in meinem Haushalt lebende Tochter ein Freibetrag eingeräumt. Wenn ja ich welcher Höhe. Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen katrin
von katrinw83 am 22.08.2016, 14:53