Frage: Kindesunterhalt

Hallo, mein Sohn ist 5 Jahre. Kindesvater zahlt Kindesunterhalt (Unterhalt abzgl. hälftiges Kindergeld zzgl. halber KITA-Beitrag). Nächstes Jahr kommt mein Sohn zur Schule (Privatschule ca. 75 EUR pro Monat). Welche Recht habe ich, Geld zum Unterhalt zu bekommen? Zum Beispiel Anteil am Schulgeld? Schuldeinführung/Schulranzen? Musikschule, Klassenfahrten etc.??? Muss sich der Kindesvater an irgendwas beteiligen oder darf ich das alles allein bezahlen? Vielen Dank!

von Vernel am 29.01.2015, 21:49



Antwort auf: Kindesunterhalt

Hallo, wer hat entschieden, dass das Kind auf eine Privatschule geht? Wenn er da nicht zugestimmt hat und nichts zu den Kosten besprochen wurde, muss er sich darin nicht beteiligen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2015



Antwort auf: Kindesunterhalt

Die Privatschule kostet 50-70 eur und ist eine Ganztagsschule... Die normale schule wäre mit hortgebühr ca. Ebenfalls über 50 eur. Müssten er sich am hort beteiligen? Wie sieht es mit den anderen kosten aus? Klassenfahrt, musikschule? Ich habe zum Vater so gut wie keinen Kontakt. Es interessiert ihn nichts also kann ich auch nichts besprechen!

von Vernel am 30.01.2015, 09:23



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