Kindesunterhalt während der Elternzeit berechnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt während der Elternzeit berechnen

Hallo, Ich bin ab 21.08.15 in Elternzeit. Mein ältester Sohn (seit 2 Tagen 12 Jahre) wohnt bei seinem Papa. Ich zahle natürlich den Unterhalt. Wenn ich Ca 1020€ Elterngeld (mein Ehemann bekommt Ca 1600€ netto + 600€ Mieteinnahme) bekomme, wieviel Unterhalt müsste ich zahlen? (mein Ehemann bekommt Ca 1600€ netto + 600€ Mieteinnahme) Vielen Dank im Voraus LG Feechen82

von Feechen82 am 30.06.2015, 19:11



Antwort auf: Kindesunterhalt während der Elternzeit berechnen

Hallo, es ändert sich nichts. Sie können nicht EZ zu Lasten des 1. Kindes nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2015



Antwort auf: Kindesunterhalt während der Elternzeit berechnen

So wie jetzt. Müssen Männer ja auch. Das zweite Kind zählt natürlich mit und wird berücksichtigt. Gibt es einen Titel ? Was hast Du sonst netto ? Man kann Dir vom Mann Unterhalt dazurechnen, denn wenn Du in Elternzeit gehst wegen Betreuung eures Kindes steht es Dir zu. Also fiktiv, ihr seid ja eine Gemeinschaft. Dem neuen Kind steht Unterhalt von Deinem Mann zu ( auch fiktiv auf Dein Einkommen drauf ) und das Kindergeld. Plus Elterngeld. Das ist das was Du als mögliches Einkommen hast. Da kommt einiges zusammen. Mein Mann hätte auch gern Elternzeit genommen für unseren gemeinsamen Sohn, war aber damals noch unterhaltspflichtig. Bei uns hätte das leider nicht ausgereicht.

von Sternenschnuppe am 30.06.2015, 19:33



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