Kindesunterhalt ist im Rückstand, laut Urkunde muss sofort gezahlt werden.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt ist im Rückstand, laut Urkunde muss sofort gezahlt werden.

Hallo ihr Lieben! Nach fast 11 Jahren ist es endlich soweit, der Vater meines Sohnes muss Unterhalt bezahlen. Letzte Woche bekam ich vom Jugendamt die entsprechende Urkunde darüber. Der Unterhalt kommt nicht ganz an den Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle, da er aufgrund einer sogenannten Mangelverteilung festgesetzt wurde. Sind also 275 Euro für meinen fast 11j Sohn. Darin steht, dass ab dem 1.1.2016 monatlich im Voraus zum 1. die 275 Euro zu zahlen sind, Rückstände sofort! Im Januar und Februar bekam ich vom Amt Umterhaltsvorschuss. Somit wäre aus diesen beiden Monaten die Differenz zum festgesetzten Unterhalt sofort fälligen. Das sehen 2 Mitarbeiter des Amtes genauso, lediglich der Sachbearbeiter, der die Summe festgesetzt hat meint nun, es Stände mir nicht zu, da der Vater aufgrund der Mangelverteilung nicht in der Lage wäre, mir seine "Schulden '' aus diesen beiden Monaten zu zahlen. Kann das so sein? Immerhin weiß et schon seit Januar, dass er mehr zahlen muss. Viele liebe Grüß!

von jeromes_mama1 am 11.03.2016, 18:13



Antwort auf: Kindesunterhalt ist im Rückstand, laut Urkunde muss sofort gezahlt werden.

Hallo, wenn es in der Urkunde steht, steht es Ihnen zu. Frage ist halt, ob er es zahlen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2016



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