Frage: Kindesunterhalt in Ausbildung

Hallo, mein Exmann und ich sind seit 10 Jahren getrennt. Er bezahlte jeden Monat den Mindestunterhalt. Meine Tochter ( geb.14.09.04) beginnt am 01.09.2019 eine Ausbildung wo sie monatlich ca 870 Euro Brutto verdient. Wie läuft das weiter mit dem Unterhalt ? Ist mein Exmann weiter unterhaltspflichtig weil sie ja erst 15 wird oder wird ihr Lohn angerechnet? Leider finden wir im Internet nichts Liebe grüsse

von Busfahrerin am 20.06.2019, 09:17



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Hallo, bei Minderjährigen ist zu berücksichtigen, dass beide Eltern den Unterhalt zu gleichen Teilen leisten. Der eine durch Betreuung, der andere durch Geld. Deshalb wird auch nur die Hälfte, die das Geld betrifft, auf den Unterhalt angerechnet. Alle praktisch die Hälfte. Vorher wird noch die Pauschale von 90 € abgezogen. D.h. also, man ermittelt erst den Anspruch, nimmt dann die Ausbildungsvergütung, zieht die 90 € ab, halbiert das und zieht das vom Anspruch ab. Und das was dann noch übrig bleibt muss der Kindesvater zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2019



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

und bei der Höhe wird dann der Unterhalt wegfallen. Der Unterhalt ist kein Gimmi zur Ausbildungsvergütung dazu, eigenes Einkommendes Kindes wird beim Unterhalt angerechnet (z.B. auch Einnahmen aus Kapitalvermögen).

von ALF0709 am 20.06.2019, 09:25



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Eine Bekannte dachte ich hab noch Anspruch darauf weil meine Tochter mit 15 ja noch bei mir lebt bzw leben muss. Sie kann ja noch nicht für sich selber sorgen oder? Liebe grüsse

von Busfahrerin am 20.06.2019, 09:37



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

https://www.scheidung-siegen.de/unterhalt_siegen/kindesunterhalt/anrechnung%2520ausbildungsgehalt/index.html

von KielSprotte am 20.06.2019, 09:40



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Danke das hab ich schon gelesen

von Busfahrerin am 20.06.2019, 09:51



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Dann ist deine Frage doch beantwortet?!

von KielSprotte am 20.06.2019, 09:58



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Soweit schon aber ich hab mich vermutlich falsch ausgedrückt. Mein Exmann meinte laut Unterhaltstitel vom Jugendamt muss er unterhalt bezahlen bis Elena 18 Jahre ist und laut Internet eben ned. Da werden die 90 Euro abgezogen und dann was angerechnet . Wir haben ja Feiertag sonst würde ich im jugendamt ja nachfragen

von Busfahrerin am 20.06.2019, 10:32



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Die 90 Euro werden aus der Berechnung Azubi-Gehalt/Unterhalt rausgenommen, da sie den ausbildungsbedingten Mehraufwand darstellen. Also platt gesagt: Azubi-Vergütung - 90 Euro und dagegen wird dann der Unterhalt gerechnet. Da er nur Mindestunterhalt zahlt, wird er wohl gar keinen mehr zahlen müssen. Allerdings: ich würde das alles vom JA berechnen lassen! Und genau das würde ich dem Vater auch sagen: Berechnung erfolgt über JA, da ihr es eben beide nicht ganz genau wisst und er möge sich bitte gedulden.

von cube am 20.06.2019, 12:06



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Sie hat das nicht zur vollständigen freien Verfügung. Aber der Vater ist raus Ich würde mich mit dem JA beeilen, bevor der Vater auf Unterhaltsabänderung klagt. Das wird teuer.

von ALF0709 am 20.06.2019, 15:09



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Überschlagsweise würde ich sagen, dass der Vater weiterhin einen geringen Betrag bezahlen muss. Erstmal ist das Nettoeinkommen der Ausbildungsvergütung zu Grunde zu legen, dann die Pauschale abzuziehen. Bei Minderjährigen wird von diesem Betrag dann nur die Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.

von kevome* am 20.06.2019, 18:51



Antwort auf: Kindesunterhalt in Ausbildung

Hallo, lasst uns doch mal zusammen eine grobe Rechnung aufstellen: 890,- sind lt. eines online-Nettorechners ca. 710,- € netto von den 710 gehen 90 € erst mal weg = 620,- € Da sie minderjährig ist, muss davon auch nur 50% angerechnet werden. = 310 € Wenn der KV nun mehr als (nach meiner groben Berechnung hier) 320,- € zahlt, muss er die Differenz weiterhin bezahlen. Sagt der Titel also 400,- €, muss er weiterhin 80 € an die Mutter zahlen. Liege ich richtig? Gruss D

von desireekk am 20.06.2019, 19:12



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