kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Guten Tag, ich hoffe sie können mir helfen! Mein Mann hatte eine Afärre, und jetzt ist diese Frau schwanger. Sie weiß noch nicht ob sie es behalten kann, weil sie ist schon alleinerziehend und eigendlich total überfordert. Aber auch wir haben ein gemeinsames 2jähriges kind. Jetzt meine Frage: Wenn ich mit meinem Mann zusammen bleiben möchte , wie sieht es mit Unterhalt aus? wird beim unterhalt berechnen auch unsere gemeinsame Tochter berücksichtigt?? Weil sonst bin ich bald aleinerziehend weil mein mann nur für das andere Kind zahlt! Würde mich über eine antwort von ihnen freuen. LG

von biene8 am 28.09.2012, 13:24



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Hallo, klar, Sie und auch Ihr Kind werden berücksichtigt. Am betsen lässt er es sich von einem RA vor Ort genau ausrechnen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2012



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

hallo klar wird euer kind mit berechnet, jetzt kommt es halt drauf an was er verdient ,ein selbstbehalt von 950 euro muss ihm aber bleiben,nach abzug des uh für die kinder!

von CKEL0410 am 28.09.2012, 13:27



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

und wenn er richtig gut verdient und wenn er z.b. beide kinder voll bedienen kann und es bleibt noch etwas über kann es sogar sein das er für die andere frau auch noch unterhalt zahlen muss. wie alt ist denn euer kind?

von CKEL0410 am 28.09.2012, 13:28



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Mein Mann verdient nicht so gut! Wird unser gemeinsames Kind auch berücksichtigt wenn wir uns nicht trennen? Unser Kind ist 2.

von biene8 am 28.09.2012, 18:51



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Naja - er ist dann eben gegenüber 2 Kindern und 2 Frauen unterhaltspflichtig, ob verheiratet, getrennt oder sonstwas spielt da keine Rolle. Wobei die Kinder vorgehen...

von Andrea6 am 28.09.2012, 20:51



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

genau so ist es,die kinder sind gleichgestellt!

von CKEL0410 am 28.09.2012, 22:44



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Das andere Kind ist auch gleichrangig erbberechtigt. Wenn es da was gibt wäre es ggf. sinnvoll, das vor der Geburt zu regeln (Ehevertrag, alles auf dich, gemeinsames Häuschen, etc. würden dann nur eure gemeinsamen Kinder erben, ohne das andere auszahlen zu müssen).

von Bernsteinelfe am 29.09.2012, 21:33



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Euer Kind zählt auch wenn ihr zusammen bleibt. Finde es gut dass Du überlegst ihm noch eine Chance zu geben. Schau mal im Alleinerziehenden, oder war es Patchwork ? Dort ist auch eine Frau die das gemacht hat, der Mann hat auch Kontakt zum Kind. Ist super schwer, aber das Kind kann ja nichts dafür und es ist nunmal auch sein Papa. Wünsche Dir, dass Du eine Entscheidung triffst, mit der Du gut leben kannst.

von Sternenschnuppe am 30.09.2012, 00:15



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

danke für deine aufbauenden Worte. Ich habe zwar mal in den foren geschaut habe aber leider noch nicht das gefunden was du meinst . ;-(

von biene8 am 30.09.2012, 19:17



Antwort auf: kindesunterhalt bei nichtehelichen kind

Frag doch mal im Alleinerziehenden Forum und im Patchwork nach. Ich komme nicht auf den Namen, aber bestimmt erinnert sich da jemand wenn Du es beschreibst. Alles Gute für Euch und auf jeden Fall rate ich zu einer Paarberatung. Da könnt ihr schauen ob es einen gemeinsamen Weg gibt oder aber eine moderierte Trennung bei der ihr als Elternpaar weiterhin gut miteinander umgehen könnt. Aus eigener Erfahrung als Frau die nicht wusste dass der neue Partner verheiratet ist , möchte ich Dir nur auf den Weg geben den Groll nicht auf Geliebte und Kind zu hegen.

von Sternenschnuppe am 30.09.2012, 19:30



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