Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 3 Kinder, davon 2 aus erster Ehe (12 und 10 Jahre) und ein Kind aus meiner jetzigen Ehe (fast 1 Jahr alt).
Mein ältestes Kind möchte jetzt zum Vater ziehen.
Ich bekomme noch Elterngeld (320€) und werde in 2 Jahren in TZ 50% mit einem Verdienst von ca. 1200€ netto arbeiten gehen.
Der Selbstbehalt beträgt ja 1080€.
Meine Fragen nun:
1. Was ist in den nächsten 2 Jahren mit dem Unterhalt? Ich habe ja kein Einkommen. Wird das Geld meines Mannes miteinberechnet?
2. Wie wird der Unterhalt in 2 Jahren berechnet, den ich dann für das beim Vater lebende Kind zahlen muss? Werden die bei mir lebenden Kinder bei der Berechnung berücksichtigt?
3. Muss ich meinen Beschäftigungsumfang erhöhen, um mehr Unterhalt zahlen zu können? Wir möchten unser kleines Kind nicht Vollzeit fremdbetreuen lassen - wird das berücksichtigt?
Freundliche Grüße
von
Tilda2
am 29.12.2015, 16:49
Antwort auf:
Kindesunterhalt bei geringem Einkommen
Das Gehalt Deines Mannes wird insofern zugerechnet, da man Dir einen fiktiven Trennungsunterhalt / Betreuungsunterhalt zurechnen kann.
Du bleibst wegen dem Baby Zuhause, oder arbeitest nicht voll, das muss er Dir ausgleichen.
Du hast als Unterhaltspflichtigen eine erhöhte Erwerbsobliegenheit , die Du nicht erfüllen möchtest ( die Gründe verstehe ich, das Geld steht dem Kind aber zu )
Insofern sollte Dein Mann einspringen und ihr solltet alles versuchen um den Unterhalt gemeinsam zu stemmen, damit Du eben nicht zur Mehrarbeit gezwungen bist.
Zudem ist die Steuerklasse 5 nicht zu wählen, weil Du Dich damit schlechter stellst, es wird mit der 4 gerechnet.
Je nachdem wie der Ex drauf ist und selbst verdient sind natürlich andere Abmachungen möglich, rechtlich bist Du aber verpflichtet.
Ich finde es schön, dass Du den Wunsch des Jungen respektierst und drücke die Daumen dass es gut läuft.
von
Sternenschnuppe
am 29.12.2015, 17:27