Hallo Frau Bader,
bekomme für meinen Sohn (11 Jahre) nach Stufe 3 Unterhalt. Er fährt dieses Jahr auf Klassenfahrt und bekommt eine kieferorthopädische Behandlung. Die kieferorthopädische Behandlung übernimmt zu 80% die Krankenkasse, 20 % muss ich erstmal übernehmen. Welche ich bei erfolgreichen Abschluss von der Krankenkasse zurückbekomme.
Ist die KLassenfahrt ein Sonderbedarf? Wäre toll, wenn sie mir dazu einen Paragraphen nennen könnten.
In wieweit ist die kieferorthopädische Behandlung ein Sonderbedarf?
Mfg
von
mela_mit_alex
am 24.02.2015, 17:33
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Sonderbedarf
Hallo,
in den Stufen 1 - 5 der D.T. wird die Klassenfahrt allgemein von den Gerichten als Sonderbedarf gesehen - Urteile, kein Paragraph.
Bei der Zahnsache sollte das vorher mit dem KV abgeklärt werden, es sei denn, es besteht eine notwendige med. Notwendigkeit. Im übrigen werden die restlichen 20 % nach “planmäßigem Abschluss der Behandlung” von der Krankenkasse erstattet - da ergibt sich das Problem nicht.
So das OLG Frankfurt (Urteil des OLG Frankfurt vom 21.07.2010 (Az.: 4 UF 55/10) - die Mutter muss in Vorleistung gehen.
Aber hier gibt es viele Urteile.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2015