Kindesunterhalt / Selbstbehalt nach Hochzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt / Selbstbehalt nach Hochzeit?

Hallo Frau Bader, wir haben derzeit den konkreten Fall, dass mein Partner und ich überlegen zu heiraten. Die Konstellation ist wie folgt: - ich bin geschieden, habe einen 2jährigen Sohn aus 1. Ehe, habe Netto ca. 700,00 EUR mehr zur Verfügung als mein Partner und erhalte Unterhaltsvorschuss, da mein Ex-Mann finanziell nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. -Mein Partner und ich haben noch getrennte Wohnungen. - mein Partner ist geschieden, aus der Ehe geht ein Kind hervor (14 Jahre alt) und aus einer danach folgenden Partnerschaft ein Kind (5 Jahre alt). Er verdient derzeit 1.250 EUR netto - bereinigtes Einkommen liegt bei ca. 1.100 EUR (Kosten für den Arbeitsweg, Miete, etc.) und zahlt somit einen geringen Beitrag an beide Kinder an Unterhalt als in der Düsseldorfer Tabelle veranschlagt . Nun überlegen wir, dass wir zusammenziehen und heiraten möchten. Wir wissen, dass dann der Unterhaltsvorschuss für mein Kind (lediglich nach der Hochzeit oder schon bei Zusammenziehen?) wegfallen würde. Wir möchten aber natürlich gerne wissen, wie verhält es sich weiter, wenn wir heiraten / zusammenziehen würden? Würde mein Gehalt, was wie gesagt deutlich höher angesiedelt ist als seins, mit in die Unterhaltsberechnung einfließen bzw. würde sich sein Selbstbehalt durch die neue Situation (gemeinsame Wohnung und später Ehe) verändern? Da ich noch Schulden aus der ehemaligen Ehe abzutragen habe - wie gesagt, mein Ex-Mann ist finanziell nicht gut aufgestellt und somit zahle ich ehemalige gemeinsame Schulden - würde dieses mit einberechnet werden? Wie Sie verstehen werden, möchten wir beide eine gemeinsame Zukunft planen, es wäre aber schade, wenn sich für beide jeweilig finanzielle Nachteile ergeben würden. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Viele Grüße Simone2506

Mitglied inaktiv - 27.06.2014, 08:45



Antwort auf: Kindesunterhalt / Selbstbehalt nach Hochzeit?

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



Antwort auf: Kindesunterhalt / Selbstbehalt nach Hochzeit?

Hallo Dein Gehalt spielt keine Rolle. Allerdings darf er nicht die LSK 5 nehmen,weil das sein Einkommen noch mehr verringern würde. Und ja, sein Selbstbehalt sinkt auf um die 900€, aber er hat ja auch weniger Kosten wenn ihr einen Haushalt teilt. Kommt also seinen Kindern zugute was er einspart. Bei den Lohnsteuerklassen wäre es zu überlegen, ob Du bei der 3 soviel mehr hast dass ihr vollen Unterhalt zahlen könntet und noch etwas mehr habt als jetzt zusammen. Bei uns ging mein Mann in die 3 und die Ex bekam fast alles davon ( Betreuungsunterhalt ) muss man also aufpassen. Der Vorschuss bei Dir fällt erst ab Hochzeit weg. War bei uns auch so. Was Du aber verdienst interessiert keinen, das darf auch keiner fragen.

von Sternenschnuppe am 27.06.2014, 11:10



Antwort auf: Kindesunterhalt / Selbstbehalt nach Hochzeit?

Oh da hat aber jemand faksch gerechnet, beim unterhalt für die ex darf nur von der lsk 1 ausgegangen werde. Das das Einkommen aus lsk 3 der neuen ehe zugute gehen soll. So hat uns das ein anwalt gesagt. Beim ku ist das natürlich anders!

von CKEL0410 am 27.06.2014, 23:32



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