Hallo Frau Bader, wir haben derzeit den konkreten Fall, dass mein Partner und ich überlegen zu heiraten. Die Konstellation ist wie folgt: - ich bin geschieden, habe einen 2jährigen Sohn aus 1. Ehe, habe Netto ca. 700,00 EUR mehr zur Verfügung als mein Partner und erhalte Unterhaltsvorschuss, da mein Ex-Mann finanziell nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. -Mein Partner und ich haben noch getrennte Wohnungen. - mein Partner ist geschieden, aus der Ehe geht ein Kind hervor (14 Jahre alt) und aus einer danach folgenden Partnerschaft ein Kind (5 Jahre alt). Er verdient derzeit 1.250 EUR netto - bereinigtes Einkommen liegt bei ca. 1.100 EUR (Kosten für den Arbeitsweg, Miete, etc.) und zahlt somit einen geringen Beitrag an beide Kinder an Unterhalt als in der Düsseldorfer Tabelle veranschlagt . Nun überlegen wir, dass wir zusammenziehen und heiraten möchten. Wir wissen, dass dann der Unterhaltsvorschuss für mein Kind (lediglich nach der Hochzeit oder schon bei Zusammenziehen?) wegfallen würde. Wir möchten aber natürlich gerne wissen, wie verhält es sich weiter, wenn wir heiraten / zusammenziehen würden? Würde mein Gehalt, was wie gesagt deutlich höher angesiedelt ist als seins, mit in die Unterhaltsberechnung einfließen bzw. würde sich sein Selbstbehalt durch die neue Situation (gemeinsame Wohnung und später Ehe) verändern? Da ich noch Schulden aus der ehemaligen Ehe abzutragen habe - wie gesagt, mein Ex-Mann ist finanziell nicht gut aufgestellt und somit zahle ich ehemalige gemeinsame Schulden - würde dieses mit einberechnet werden? Wie Sie verstehen werden, möchten wir beide eine gemeinsame Zukunft planen, es wäre aber schade, wenn sich für beide jeweilig finanzielle Nachteile ergeben würden. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Viele Grüße Simone2506
Mitglied inaktiv - 27.06.2014, 08:45