Sehr geehrte Frau Bader,
dem Vater meines Kindes wurde im letzten Jahr das Arbeitsverhältnis gekündigt. Seit Januar diesen Jahres ist er bei einer anderen Firma beschäftigt.
Ich habe ihn zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert, woraufhin er mir seine Gehaltsnachweise Jan-August gesendet hat. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass er mir seinen Arbeitsvertrag zur Berechnung des Unterhalts zusenden soll. Das will er aber nicht tun. Aber so habe ich keine Kenntnis über evtl. Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Boni usw.
Ist er nicht gesetzlich dazu verpflichtet, mir den Arbeitsvertrag zu schicken wenn er von der neuen Arbeitsstelle noch keine 12 Nachweise liefern kann?
Grüße aus Thüringen,
Leni
von
Leni007
am 26.09.2017, 16:17
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen
Hallo,
hierzu gibt es Urteile. Danach muss ausnahmsweise der Arbeitsvertrag vorgelegt werden, wenn ansonsten eine Ermittlung nicht möglich ist.
Dies ist aber im Einzelfall zu entscheiden, da so ein Zeugnis ja auch sehr private Dinge enthält.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2017
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen
Haalo Leni,
DIR muss er gar nichts schicken.
Du kannst dem Jugendamt mitteilen dass er wieder Arbeit hat und sie ihn bitten sollen alles relevante einzusenden.
DSer Arbeitsvertrag selbst gehört NICHT dazu.
I. d. R. wird der Unterhalt aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate gerechnet, und nicht auf evtl. zukünftig zu erzielendes Gehalt abgestellt.
Der Fragebogen des Jugendamts berücksichtig i. d. R. jedoch seolche Zusatzzahlungen.
Aber nochmal: den Arbeitsvertrag selbst muss der KV nicht offenlegen (würd eich auch niemals tun).
Gruss
D
von
desireekk
am 26.09.2017, 16:30
Antwort auf:
Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen
Hallo Leni,
natürlich muss er wahrheitsgemäß angeben, welche Einkünfte und Nebeneinkünfte er hat. Irgendwas "weglassen" darf er dabei nicht.
Den Arbeitsvertrag selbst darf man aber häufig gar nicht an Dritte weitergeben. Ich dürfte meine Verträge beispielsweise nicht mal meiner Familie zeigen. Da gibt es häufig entsprechende Klauseln.
LG terkey
von
Terkey235
am 27.09.2017, 08:24