Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen

Sehr geehrte Frau Bader, dem Vater meines Kindes wurde im letzten Jahr das Arbeitsverhältnis gekündigt. Seit Januar diesen Jahres ist er bei einer anderen Firma beschäftigt. Ich habe ihn zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert, woraufhin er mir seine Gehaltsnachweise Jan-August gesendet hat. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass er mir seinen Arbeitsvertrag zur Berechnung des Unterhalts zusenden soll. Das will er aber nicht tun. Aber so habe ich keine Kenntnis über evtl. Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Boni usw. Ist er nicht gesetzlich dazu verpflichtet, mir den Arbeitsvertrag zu schicken wenn er von der neuen Arbeitsstelle noch keine 12 Nachweise liefern kann? Grüße aus Thüringen, Leni

von Leni007 am 26.09.2017, 16:17



Antwort auf: Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen

Hallo, hierzu gibt es Urteile. Danach muss ausnahmsweise der Arbeitsvertrag vorgelegt werden, wenn ansonsten eine Ermittlung nicht möglich ist. Dies ist aber im Einzelfall zu entscheiden, da so ein Zeugnis ja auch sehr private Dinge enthält. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2017



Antwort auf: Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen

Haalo Leni, DIR muss er gar nichts schicken. Du kannst dem Jugendamt mitteilen dass er wieder Arbeit hat und sie ihn bitten sollen alles relevante einzusenden. DSer Arbeitsvertrag selbst gehört NICHT dazu. I. d. R. wird der Unterhalt aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate gerechnet, und nicht auf evtl. zukünftig zu erzielendes Gehalt abgestellt. Der Fragebogen des Jugendamts berücksichtig i. d. R. jedoch seolche Zusatzzahlungen. Aber nochmal: den Arbeitsvertrag selbst muss der KV nicht offenlegen (würd eich auch niemals tun). Gruss D

von desireekk am 26.09.2017, 16:30



Antwort auf: Kindesunterhalt - Kindsvater hat neue Arbeit angenommen

Hallo Leni, natürlich muss er wahrheitsgemäß angeben, welche Einkünfte und Nebeneinkünfte er hat. Irgendwas "weglassen" darf er dabei nicht. Den Arbeitsvertrag selbst darf man aber häufig gar nicht an Dritte weitergeben. Ich dürfte meine Verträge beispielsweise nicht mal meiner Familie zeigen. Da gibt es häufig entsprechende Klauseln. LG terkey

von Terkey235 am 27.09.2017, 08:24



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