Kindesunterhalt-Erhöhung (ab 12.tem Lebensjahr) bei Arbeitslosigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt-Erhöhung (ab 12.tem Lebensjahr) bei Arbeitslosigkeit

Hallo Frau Bader, hallo an alle Mitlesende, mein Sohn ist 12 Jahre geworden. Laut Düsseldorfer Tabelle steht ihm ja mehr Kindesunterhalt seitens seines Vaters zu. Sein Vater ist aber arbeitslos. Meine Fragen nun an Sie: Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall, wenn er mir gegenüber ohne jegliche Beweise behauptet: er kann das Kindesunterhalt nicht erhöhen, denn er hat selbst nicht genug? Muss ich das so akzeptieren oder welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Er hat ja schon von sich selbst aus vor einem halben Jahr das Kindesunterhalt gekürzt, weil er arbeitslos geworden ist. Seitdem überweist er mir einen von sich selbst festgelegte Summe für sein Kind. Irgendwo ist es auch nicht in Ordnung, oder? Viele Grüße Gaby

von gaby67 am 15.06.2015, 12:29



Antwort auf: Kindesunterhalt-Erhöhung (ab 12.tem Lebensjahr) bei Arbeitslosigkeit

Hallo, Beistandschaft beim JA einrichten, wenn das nicht klappt, über RA laufen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2015



Antwort auf: Kindesunterhalt-Erhöhung (ab 12.tem Lebensjahr) bei Arbeitslosigkeit

Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein, die prüfen das. Auch bei ALG1 kann man Unterhalt zahlen. Ist ja die Frage wieviel er bekommt. Das hättest Du sofort anmahnen müssen. Er muss alles tun um in Arbeit zu kommen, um seiner Unterhaltspflicht nachzuweisen.

von Sternenschnuppe am 15.06.2015, 12:45



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