Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann und ich sind seit Ende 2013 getrennt und bereits geschieden. Wir haben eine vierjährige Tochter, die bei mir lebt, was auch bei der Scheidung im April 2015 festgelegt wurde. Meine Tochter ist montags und freitags nachmittags bei meinem Exmann. Das hatten wir bereits vor der Trennung beschlossen, da ich da ganztags arbeiten muss ansonsten habe ich frei. Außerdem verbringt sie jedes zweite Wochenende bei ihm. Im Sommer wollte er ein paritätisches Wechselmodell. Ich habe dem nicht zugestimmt. Wir waren beim Jugendamt und ich habe einer Ausdehnung der Umgangszeit jede zweite Woche von freitags 13 Uhr bis montags 18:00 Uhr zugestimmt. Außerdem montags und freitags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Mein Exmann will aber unbedingt 50/50. Nun behauptet er, dass ich unsere Tochter manipuliere und will mich zwingen eine Beratungsstelle aufzusuchen, um meine psychischen Probleme in den Griff zu bekommen, ansonsten will er ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einleiten. Ich habe meine Tochter nicht beeinflußt. Sie verhält sich bei mir und im Kindergarten völlig unauffällig und erzählt mir auch von ihren Unternehmungen mit Papa und seiner neuen Frau. Ich habe auch keine psychischen Probleme oder ähnliches. Die Gespräche beim Jugendamt hat er abgebrochen und ist zu weiteren Gesprächen nicht bereit. Stattdessen hat er einen Anwalt eingeschaltet. Er möchte keinen Austausch über unsere Tochter und an den Tagen, an denen meine Tochter bei ihm ist, holt und bringt seine neue Frau unsere Tochter zum Kindergarten, da er arbeitet. Welche Chance hat er, mir das Kind weg zu nehmen bzw. was könnte er überhaupt beantragen? Kann er mir das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmunsrecht entziehen? Es ist ja nichts bei mir passiert. Was sollte ich jetzt unternehmen? Ich will ihm das Kind ja nicht wegnehmen müssen, damit endlich Ruhe einkehrt. Viele Grüße, Monimaus

von monimaus1980 am 29.01.2016, 23:19



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Hallo, das Kind bleibt bei dem, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat. Wegnehmen kann jeder es dem anderen nur, wenn eine Kindswohlgefährdung besteht. Alleine seine Behauptung, Sie seien psychsich krank, genügen da nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

? Du kannst ihm das Kind nicht wegnehmen sondern Du hältst Dich an die Vereinbarung. Einer Erweiterung stimmst Du nicht zu, dann möge er bitte klagen. Lass ihn labern, entweder er klagt oder er lässt es bleiben. Das Kind bekommt dann einen Verfahrenspfleger und es wird entschieden. Rauskommen kann da alles, aber sonst geht es ewig so weiter. Wie weit wohnt er denn weg ? Ist sie da gut integriert und fühlt sich wohl ? Möglich sind ja viele Lösungen. Alle zwei Wochen Freitag - Mittwoch, in der Woche drauf einzelne Wochentage etc. Verweigerung seinerseits kommt da nicht gut. Das Jugendamt ist immer im Boot. Und dass er mehr Zeit mit dem Kind verbringen will ist doch positiv. Er hat da die gleichen Bedürfnisse wie Du. Ihr seid beide die wichtigsten Personen in ihrem Leben.

von Sternenschnuppe am 29.01.2016, 23:38



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Er selbst hat gar nicht die Zeit sich um unsere Tochter zu kümmern. Die meiste Zeit kümmert sich seine neue Frau. Sie holt sie aus dem Kindergarten und bringt sie hin. Das würde bei einer Ausdehnung des Umgangs genauso laufen. Ich dachte, dass er auch in der Zeit, in der er das Umgangsrecht hat, dieses wahrnehmen sollte, zumindest überwiegend. Unsere Tochter fühlt sich da aber wohl. Und das finde ich auch toll. Sie sind im Sommer letzten Jahres in unsere Nähe (3km) gezogen und haben geheiratet. Da kam dann auch direkt die Forderung nach dem paritätischen Wechselmodell. Mir wurde auch mit einem Anwalt gedroht, weil ich dem nicht zustimmen wollte, sondern eine zusätzliche Nacht und längere Zeit an den bereits vorhandenen Tagen wollte. Die neue Frau bezeichnet sich selbst als Mutter unserer Tochter und geht zu den Elternabenden vom Kindergarten. Sie reagiert sehr emotional, wenn es um unsere Tochter geht. Ich denke, dass sie keine Kinder kriegen kann und deshalb nun versucht wird, durch den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung mir das Sorgerecht zu entziehen. Bisher war das Verhältnis eher neutral. Mittlerweile ist die Stimmung sehr angespannt. ich selber habe bisher keinen Anwalt genommen. Das Schreiben des Anwaltes habe ich selber beantwortet. ich hoffe immer noch, dass er die Gespräche beim Jugendamt wieder mit mir aufnimmt.

von monimaus1980 am 30.01.2016, 09:57



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Hallo, es kommt sehr darauf an, wo Du wohnst. Bei uns im Gerichtsbezirk ist das 50/50 - Model die Zielvorgabe und die Richter setzten es, wann immer möglich, auch um. Hier würde Dein Ex wohl Recht bekommen. Wenn er einen Anwalt einschaltet, dann mußt Du das notfalls auch tun. Aber generell hat er wohl sehr gute Chancen.

Mitglied inaktiv - 30.01.2016, 10:01



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die "Aufteilung" unserer Tochter hat er mir übrigens schriftlich mit einem Zeitpunktekonto vorgeschlagen. Es geht ihm um eine genaue Aufteilung und um Gerechtigkeit, nämlich 50/50...

von monimaus1980 am 30.01.2016, 10:04



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Puh, das mit dem Elternabend ist echt übergriffig. Das geht nicht und das muss auch klar werden, es ist Euer Kind. Es ist schön wenn sie sich kümmern will, die Tochter gut versorgt ist, aber sie wird niemals die Mutter werden. Du kannst mit dem Kindergarten reden, sie hat da nix zu suchen. Und Deinem Ex das auch sagen. Mach mal einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt um das zu klären, sie sollen ihn einladen. Verweigert er erneut wird das dokumentiert. Geh in Dich und überlege was der Tochter gefallen würde. Freitags - Mittwochs wäre doch ein Schritt, in der freien Woche dann vielleicht zwei Nachmittage ab Kindergarten. Wenn sie die neue Frau mag ist es nicht schlimm, wenn sie betreut bis der Papa da ist. Würde ein neuer Partner von Dir ja auch machen, wenn Du eingespannt wärest. Besser so als eine Frau die das Kind ablehnt. Dass sie übertreibt steht außer Frage, da helfen nur klare aber freundliche Grenzen.

von Sternenschnuppe am 30.01.2016, 10:04



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Das Jugendamt meint, dass er bereits ein "überobligatorisches" Umgangsrecht hat und nachweisen müsste, dass es zwingend notwendig ist, dass er mehr Zeit bekommt. Die Chancen wären dafür sehr sehr gering. Aber nun hat er ja die Kindeswohlgefährdung ins Spiel gebracht. Jugendamt meint, dass es nun darum ginge mir das Sorgerecht zu entziehen?!

von monimaus1980 am 30.01.2016, 10:07



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Das mit dem Kindergarten wurde besprochen. Sie können ihr das nicht verbieten und ich auch nicht. Das Jugendamt hat meinem Exmann auch in meinem Beisein gesagt, dass er es lieber lassen solle und das seiner Frau auch sagen solle wegen der Wirkung. Es müsste klar sein, auch nach außen, wer die Eltern sind. Der nächste Ekternabend war zwei Wochen später und sie war wieder dabei. Die Begründung war, dass ich es nicht verbieten könne.

von monimaus1980 am 30.01.2016, 10:10



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Die muss er nachweisen. Was genau gefährdet denn das Kindeswohl in seinen Augen ?

von Sternenschnuppe am 30.01.2016, 10:10



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Dass sie sich kümmert, finde ich gut. Aber sie erzählt meiner Tochter, dass sie durch die Hochzeit nun auch ihre "richtige" Mutter sei und meine Tochter nun zwei richtige Mütter habe. Ich habe nun in dem Anwaltsschreiben einen gemeinsamen Termin beim JA vorgeschlagen. Mal schauen, was kommt.

von monimaus1980 am 30.01.2016, 10:12



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Ok, aber im Endeffekt machen sie sich damit selbst lächerlich. Dein Ex signalisiert dass er nix zu melden hat ;-) Und die anderen Mütter wissen ja wer die Mutter ist. Scheint als ob sie wirklich ein größeres Problem hat. Traurig eigentlich. Eure Tochter wird aber genau wissen wer ihre Eltern sind, da kann sie sonstwas veranstalten.

von Sternenschnuppe am 30.01.2016, 10:14



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Er glaubt, dass ich unser Kind gegen seine neue Frau aufhetze. ich solle meiner Tochter gesagt haben, dass sie die neue Frau nicht lieben haben darf und dass sie sie auch nicht Mama nennen darf. Das ist so nicht geschehen und entspricht auch nicht meiner haltung. Meine Tochter darf die neue Frau natürlich lieb haben und nennen, wie sie möchte. Die Mutter bleibe aber ich. Wurde bereits mehrfach auch so beim Jugendamt durchgekaut. Meine Tochter versteht das auch. Zumindest kann sie das im Kindergarten so benennen. Ich denke, dass ein Gutachter auch zu dem ergebnis kommt. Aber irgend etwas muss er ja vorweisen. Angeblich benimmt sie sich am Wochenende komisch bei meinem Exmann. Macht einen zerissenen Eindruck. Bei mir und im Kindergarten ist sie völlig unauffällig und fröhlich. Das Jugendamt hat ihm bereits gesagt, dass er mal bei sich selber gucken sollte, woran es liegt und nicht bei mir die Verantwortung suchen soll. Und trotzdem kam eine Woche nach dem Termin beim JA das Anwaltsschreiben..

von monimaus1980 am 30.01.2016, 10:54



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Weißt du warum sie da den zerrissen Eindruck macht? Die Frau sagt sie ist jetzt die richtige Mama (!), für mich geht von seiner Seite ne Kindeswohl Gefährdung aus. Ich bin selber in einer neuen Beziehung, habe drei Kinder mit meinem Ex. Aber mein ex hat vor fünf bzw sechs Jahren den Kontakt selber abgebrochen, mein jüngster Sohn ( wird sieben im Sommer ) kennt seinen leiblichen Vater nicht. Mein Mann hat die drei großen wie seine angenommen und ja manchmal nennt mein jüngster ihn papa, trotzdem sage ich allen drei das sie einen anderen weiteren Vater haben(!). Ich finde es extrem wichtig das Kinder mit Wahrheit aufwachsen und dein ex verdreht sie total. Ich kann dir wirklich nur raten bleib bei deinem Angebot mit dem Umgang, sei Gesprächsbereit aber auch dir eine gute Familienanwältin!!!! Dein ex über schreitet meiner Meinung jede Grenze

von sterntaler82 am 30.01.2016, 11:11



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Ganz ehrlich, da würde ich fast selbst ein Gutachten fordern und ihn anlächeln. " Es ist super dass Du das anregst lieber Ex. Seitdem Deine Frau ihr einredet dass sie nun auch ihre Mutter sei ist das Kind überfordert. Es ist super, wenn das jemand vom Fach genauer ansehen kann " Sei Dir sicher, damit rechnet er nicht ! Und wie Du es schreibst, das Jugendamt hat es doch längst begriffen. Und die haben eine ganz ganz große Rolle vor Gericht. Da kann dann auch rauskommen dass diese Frau beim Umgang nicht mehr dabei sein darf bis sie ihre offenbar psychischen Probleme bearbeitet hat. Solche Urteile gibt es. Denn wenn es so ist wie Du schilderst dann gefährdet sie das Kindeswohl und er durch Zusehen. Der Kindergarten kann das ja auch bezeugen wie übergriffig sie ist. Gehe zum Jugendamt und erkundige Dich wie Du das Kind vor diesem Loyalitätskonflikt schützen kannst.

von Sternenschnuppe am 30.01.2016, 12:19



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Das sie bei den Elternabenden - auch mit Zustimmung des KiGa´s dasitzen darf, kann ich mir nicht vorstellen. Da würde ich mal schleunigst gegen vor gehen. IMO haben dort nur Erziehungsberechtigte was zu suchen - und das ist sie klar nicht. DA MUSS meiner Meinung nach der KiGa sich klar von abgrenzen. Abholen, bringen und betreuen daheim darf sie - mit Zustimmung des Vaters. Dem Kind sagen, es wäre jetzt seine Mutter geht gar nicht. Kein Wunder wenn die Kleine damit dann Probleme bekommt. Kindeswohlgefährdung müssen die erst einmal nachweisen. Und das dürfte schwer sein wenn das was du schilderst so richtig ist. Wechselmodel oder ähnlichem muss du nicht zustimmen, ich würde aber den Umgang doch gerichtlich festlegen lassen. Aktuell scheint es, wenn Du mit den Behörden zusammenarbeitest, er nicht - was dir eher zugute kommt. Mein Rat, mache weder sie schlecht, noch ihn. Untersage auch nicht die Umgangsregelung welche ihr aktuell habt. Aber, protokolliere ganz genau was vorfällt. Sammel eMails, SMS und ähnliches. Schau das Du weiter mit KiGa und JA einig bist. Und dann lehnt dich entspannt zurück. Die wollen dich verunsichern, weil sie wohl wissen das ihre Karten weit schlechter sind.

Mitglied inaktiv - 30.01.2016, 12:29



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Das ist auch mein Eindruck, der des Kindergartens und des Jugendamtes. Einen Anwalt möchte ich noch nicht einschalten. Wenn er einen Verfahrensantrag stellt, kann ich das immernoch tun. Noch gibt es ja nichts zu verteidigen. Ob er oder ein Anwalt schreibt, dass sie die Vermutung wegen Kindeswohlgefährdung haben, ist ja erst mal nicht relevant. Ein Anwalt hat ja nicht mehr recht, nur weil er Anwalt ist. Ich habe ihm jetzt weitere Gespräche beim Jugendamt oder beim Kinderschutzbund, mit denen ich seit Herbst in Kontakt bin, angeboten. Ich fände es auch gut, wenn seine neue Frau dabei wäre, damit die Botschaft auch dort ankommt. Das Jugendamt und der Kindergarten sind auch informiert. Dann versuche ich mich mal zu entspannen. Danke für die Beiträge!

von monimaus1980 am 30.01.2016, 14:23



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Ich möchte ja, dass wir das irgendwie vernünftig regeln können. Meine Tochter mag die neue Frau und sie kümmert sich gut. Sie ist aber nicht die Mutter. ich hoffe, dass sie bei einem gemeinsamen Gespräch beim JA oder Kinderschutzbund versteht, was sie damit anrichtet und aufhört. Ein Prozess würde die Fronten bestimmt verhärten und das wirklich völlig unnötig. Ich warte mal ab, ob von seinem Anwalt noch eine Antwort kommt. Vielleicht rät er ihm von einem Prozess wegen Aussichtslosigkeit ab.

von monimaus1980 am 30.01.2016, 14:29



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

nebst dessen, daß die neue frau einen vogel zu haben scheint, will sich der ex wohl den unterhalt sparen. mir wär das ganze suspekt, ich würde auf jeden fall einen anwalt einschalten!

Mitglied inaktiv - 30.01.2016, 17:16



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Hallo, ich hab jetzt mal so alles quergelesen. Dass ihr schon Gespräche beim Jugendamt hattet ist gut. Und icvh würde WIEDERR dort aufschlagen. Begründung: der Anwaltsbrief und wie man das gütlich regeln kann. Dann wirder nicht kommen: umso besser, das# wird negativ für ihn ausgelegt werden. Die Kindeswohlgefährdung ist süß, aber wohl kaum haltbar. Und was weiter oeben gesagt wurde: drehe den Spieß um, aber erst im Gespräch mit dem Jugendamt. Dass das Kind sich dort zerrissen zeigt ist ja kaum verwunderlich... LG und viel Kraft Désirée

von desireekk am 31.01.2016, 04:06



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Auch wenn Du meinst, Du brauchst noch keinen Anwalt, würde ich dir dazu raten: schon allein der Briefkopf flößt Respet ein (hat ja bei Dir auch etwas bewirkt) und die Anwälte können das alles sehr schön, klar und pregnat formulieren. Auf jeden Fall melde es dem Jugendamt und bitte um ein gemeinsames Gespräch. Auch um Good will zu zeigen...

von sara31 am 31.01.2016, 11:20



Antwort auf: Kindesentzug wegen Kindeswohlgefährdung?

Danke für eure Hilfe. Das Jugendamt war bei dem Gespräch dabei, das er mit den Worten "das wäre das letzte Gespräch hier und ich habe meinen Anwalt eingeschaltet" eröffnet hat. Stieß auf allen Seiten auf Unverständnis. Dem Jugendamt habe ich das Schreiben gemailt und habe auch etwas Unterstützung bei der Beantwortung erhalten. Es ist also informiert.

von monimaus1980 am 31.01.2016, 14:34



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