Frage: KindesUnterhalt

Hallo Frau Bader, ich habe eine außereheliche Tochter die bei ihrer Mutter lebt. Für diese zahle ich bislang Unterhalt. Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und unserer gemeinsamen Tochter zusammen. Bislang mussten wir ergänzende Leistungen vom Jobcenter zu meinem Gehalt beziehen. Nun hat meine Lebensgefährtin eine Teilzeitstelle erhalten. Muss ich nun die wirtschaftlichen Verhältnisse für die Unterhaltskasse offenlegen bzw. einreichen damit der Unterhalt neu berechnet wird? Bedeutet das für mich, da meine Lebensgefährtin jetzt Geld verdient, das ich in der Einkommensstufe höher gesetzt werde und mehr an meine 1. Tochter zahlen muss?

von kügelchen12 am 08.04.2015, 16:59



Antwort auf: KindesUnterhalt

Hallo, grds. ist es unrelevant, was sie verdient. Es sei denn, es ist so viel, dass kein Anspruch für das Kind (das mit dem Sie zusammenleben) besteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



Antwort auf: KindesUnterhalt

Was zahlst Du denn bisher ? Wenn Du den normalen Satz der Tabelle zahlst, ist es unrelevant was Deine Partnerin verdient. Wenn sie nicht berechnet wurde als sie nix hatte, dann ändert sich nix. Gibt es einen Mangelfall, weil sie mit berechnet wurde, nur dann ändert sich was.

von Sternenschnuppe am 08.04.2015, 17:59



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