Kinderzuschlag - gemeinsames Vermögen Freibetrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderzuschlag - gemeinsames Vermögen Freibetrag

Hallo, beim Kinderzuschlag gibt es ja einen Freibetrag von 3850€ pro Person. Wie verhält sich das bei Ehepartner? Gilt hier dann einfach der doppelte Freibetrag für beide zusammen, wenn z.B. ein gemeinsames Konto existiert? Wie ist es wenn ein Ehepartner seinen Freibetrag nicht ausschöpft und der andere z.B. durch Bausparvertrag o.ä. darüber liegt? Gleicht sich das aus? Vielen Dank

von leokardia am 24.07.2017, 14:14



Antwort auf: Kinderzuschlag - gemeinsames Vermögen Freibetrag

Hallo, Pro Person. Richtet sich nach dem Alter Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2017



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