Frage: Kinderzuschlag Rückforderung

Hallo, Ich brauche mal einen Rat, ich habe von August 2014 - September 2015 Kinderzuschlag für meine 2 Kids bekommen. Im August 2015 habe ich mich von meinem damaligen Ex- mann getrennt. Ich bekam dann post von der Familiekasse, die wollten noch die Lohn-/Gehaltsabrechnung von dem kompletten Zeitraum. Ich habe ihn mehrmals drum gebeten, diese an die Familienkasse zu schicken, jedoch tat er es nicht und es kam eine Rückforderung für den kompletten Zeitraum. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe denen versucht zu erklären, daß ich von ihm getrennt lebe und ihn um seine Unterlagen gebeten habe. Jedoch wurde der Widerspruch nicht akzeptiert. Dann gab er mir die geforderten Unterlagen Monate später und ich habe sie dann noch an die Familienkasse gesendet. Jedoch ohne Erfolg. Was kann ich nun tun? Muss ich das jetzt zahlen, obwohl das Versäumnis nicht meine Schuld ist oder kann ich dort noch was gerichtlich einleiten?

von Anja_987 am 10.02.2017, 19:36



Antwort auf: Kinderzuschlag Rückforderung

Hallo, wenn sie den Antrag gestellt haben, haben Sie die Leistungen zu Unrecht bezogen müssen es zurückzahlen. Eventuell können Sie gegen Ihren Exmann Ansprüche geltend machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



Antwort auf: Kinderzuschlag Rückforderung

Da müsstest Du zivilrechtlich Deinen Ex auf Schadenersatz verklagen. Rechtlich haben die völlig korrekt gearbeitet. Wir mussten damals auch ordentlich zurückzahlen, eine kleine Rate und Ratenzahlung waren total problemlos zu vereinbaren. Für die bist Du die Antragsstellerin und verantwortlich.

von Sternenschnuppe am 10.02.2017, 21:38



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