Kinderwunsch - Unbefristeter Job in Gefahr durch betriebsbedingte Entlassungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderwunsch - Unbefristeter Job in Gefahr durch betriebsbedingte Entlassungen

Guten Tag Frau Bader, mein Freund und ich möchten gerne unseren Kinderwunsch in Angriff nehmen. Problem: Bis Ende diesen Jahres wird meine Firma 500 Entlassungen aussprechen aufgrund von Umsatzrückgängen. Mein Job könnte evtl. in Gefahr sein (unbefristet seit über 5 Jahren), obwohl es einen anderen Produktbereich betrifft. Was passiert, wenn ich eine Kündigung erhalte und noch nicht weiß, dass ich schwanger bin? Erhalte ich dann kein Elterngeld mehr? Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun? Darf mich mein Arbeitgeber aufgrund von betriebsbedingte Entlassungen kündigen, wenn ich schwanger bin? Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe. Grüße

von Fine86 am 18.09.2012, 13:01



Antwort auf: Kinderwunsch - Unbefristeter Job in Gefahr durch betriebsbedingte Entlassungen

Hallo, wenn sie schwanger sind, sind Sie nicht so einfach kündbar. der Arbeitgeber muss dann die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Dieser wird in der Regel nur erteilt, wenn der Betrieb komplett schließt oder wichtige Gründe vorliegen.Sie haben, wenn Sie eine Kündigung erhalten und der Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft weiß, 14 Tage Zeit, ihm dies mitzuteilen. Wenn Ihnen gekündigt wird, bevor Sie schwanger sind, müssen Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Sie können sich dann jedoch davon dritten Lebensjahr des Kindes freistellen lassen, dies ohne Leistungsbezug. In diesem Fall müssen Sie sich, wenn das Elterngeld endet, um ihre Krankenkasse kümmern. Elterngeld erhalten Sie, wenn Sie zuhause bleiben, auf jeden Fall. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2012



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