Hallo Frau Bader,
seit ein paar Wochen haben wir jetzt ärger mit unserem Nachbar da wir den Kinderwagen im EG vor seiner Vorratskammer stehen haben. Dieser Platz wurde von unserem Vermieter und der Hausverwaltung genehmigt. Trotzdem steht unser Kinderwagen immer wieder woanders und meistens so das keiner dran vorbei kommt ohne Schäden daran zu machen. Gestern hatten wir nun einen zettel drin liegen und dieser Nachbar uns nun mit dem Anwalt droht das wenn wir unseren Kinderwagen weiterhin dort abstellen und im Hausflur lassen wir eine Strafe zahlen sollen. Und das obwohl der Vermieter sagte das er extra die Hausordnung änderte und wir weiterhin unseren Wagen dort abstellen dürfen. Deshalb meine Frage an Sie müssen wir eine Strafe zahlen wenn wir den Kinderwagen weiterhin dort stehen haben und müssen wir den Kinderwagen trotz Erlaubnis weg räumen da ich bald wieder arbeiten bin und den Kinderwagen dann jeden tag gebraucht wird und er mir zu schwer ist diesen Jeden Tag die Treppe rauf und runter zu tragen. Vielen Dank schonmal für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
von
Hexe93
am 04.09.2016, 14:40
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur
allo,
Kinderwagen im Mietshaus
Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden.
Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte.
Quelle: Deutscher Mieterbund
2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung
Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".
AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2016
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur
Du blockierst Wohn-/Nutzraum des anderen Mieters für den dieser zahlt?
Dann kann ich durchaus verstehen das dieser angepisst ist. Stell Dir vor dir würde jemand dauernd was vor die Türe stellen und du müsstest das erst zur Seite stellen wenn Du da ran willst. Fraglich IMO ob der Vermieter da überhaupt das so machen darf. das müsste der andere Mieter aber mit dem Vermieter ausmachen. Ich anstelle des Mieters würde einen Teil der Miete einbehalten. Und ich würde mal raten, spätestens dann zieht euer Vermieter die Zusage eh wieder zurück.
Vermieter fragen ob es nicht eine andere Lösung gibt. Wie sieht es bei euch mit Garage aus, Fahrradschuppen oder Keller?
Ich würde mich eh fragen, wenn es so ist das der dann im Flur so steht das keiner daran vorbei kann, ist eh fraglich ob es Brandschutzrechtlich überhaupt OK ist wenn der KiWa im Flur steht.
Mitglied inaktiv - 04.09.2016, 20:10
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur
Die Treppen nach oben und in den keller sind so schmal das der Kinderwagen nicht durchpasst. Und bis zu seiner Tür sind noch ca 50cm so das die Tür eigentlich auch ganz aufgeht der Kinderwagen würde da nicht stören. Und seit Jahren stehen dort schon Kinderwagen da vor 2 Monaten noch eine andere Familie hier wohnte mit 2 Kindern da hat es noch keinen gestört das dort EIN kinderwagen steht fieser stört anscheinend erst seit 3 wochen.
von
Hexe93
am 05.09.2016, 07:01
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur
Und wie soll ich jeden Tag mit einem 3 Monate alten baby auf den Arm den Kinderwagen die Treppe hoch oder runter tragen. Ich lasse mein Kind bestimmt nicht unbeabsichtigt. Und der Mieter ist neu eingezogen mit dem Wissen das dort Kinderwagen oder ein Rollator abgestellt werden dürfen dies steht sogar in der Hausordnung also War es schon klar bevor er gier eingezogen ist. Und seit dieser Mieter hier wohnt gibt es eh nur Ärger da er sich benimmt als würde er alleine hier wohnen. Natürlich kann ich verstehen das dieser Platz nicht optimal ist aber leider gibt es keinen andern Platz da sonst überall der Hausflur zu schmal ist.
von
Hexe93
am 05.09.2016, 07:07
Antwort auf:
Kinderwagen im Hausflur
Da kann er auch Klage erheben, er wird scheitern. Ich würde auf den Stellplatz bestehen, weil von der Hausordnung her so festgelegt.
Mitglied inaktiv - 05.09.2016, 09:50