Hallo,
Wenn ich als Mutter gesetzlich versichtert bin meine Kinder aber privat. Werden dann trotzdem die Stunden die ich hätte arbeiten müssen erstattet ? Und den Wisch wo der Arzt notiert das man nicht arbeiten konnte da Kind krank müssen zur KrankenKasse der Mutter geschickt werden ?
von
Sassi8819
am 20.09.2016, 13:47
Antwort auf:
Kinderkrankentage wenn Kinder privat versichert sind
Hallo,
nein, gibt es nicht. Nur freiwillig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2016
Antwort auf:
Kinderkrankentage wenn Kinder privat versichert sind
Nein, da wird nix erstattet, es sei denn her habt das extra mitversichert ( wenn es sowas da gibt )
von
Sternenschnuppe
am 20.09.2016, 14:02
Antwort auf:
Kinderkrankentage wenn Kinder privat versichert sind
Hallo,
klassische Kinderkranktage nach SGB gibt es nicht. Allerdings räumen viele Arbeitgeber pauschal bezahlte Freistellung bei kranken betreuungsbedürftigen Kindern von 5 - 10 Tagen pro Jahr ein. Erst nach deren Ausschöpfung würde übrigens erst das Kinderkrankengeld greifen. Sofern Arbeits- oder Tarifvertrag das nicht ausschließen besteht auch ein Anspruch nach BGB auf bezahlte Freistellung (5 Tage im Jahr). Bei Kindergarten- oder Schulunfällen besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach SGB V aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der vom Versicherungsstatus unabhängig ist. Ebenfalls max. 10 Tage im Jahr pro Kind.
LG
von
Lina_100
am 20.09.2016, 23:13