Sehr geehrte Frau Bader, seit Anfang Januar bin ich mit 50% in Teilzeit während der Elternzeit tätig. Mein Kind ist seit einer Woche krank, sodass ich nicht arbeiten gehen kann. Ich arbeite zur Zeit 3 Tage in der Woche. Vorerst habe ich mir für die eingetakteten Arbeitstage jeweils eine Krankschreibung für mein Kind vom Kinderarzt geben lassen. Das sind für knapp 1,5 Kalenderwochen insgesamt 4 Kinderkrankentage. Nun kam mir folgende Idee: Kann ich anstatt der Kinderkrankentage die Fehltage auf das Elterngeld anrechnen lassen? Damit meine ich, dass ich für die Fehltage nicht vom Arbeitgeber bezahlt werde und der Arbeitgeber natürlich darüber ordnungsgemäß informiert wird, sich mein Verdienst somit für den Monat um diese Tage bzw. Arbeitsstunden verringert und das bei der Auszahlung des Elterngeldes positiv berücksichtigt wird. Zur Zeit bekomme ich zum Gehalt anteilig Elterngeld. Sodass sich der Elterngeldanteil durch den geringeren Verdienst entsprechend der Neuberechnung erhöht. Beispiel: Frau X verdient als Teilzeitkraft während der Elternzeit 800 Euro und erhält 500 Euro Elterngeld. Durch die Fehltage bei Krankheit des Kindes würde sie nur 700 Euro verdienen, wenn keine Kinderkrankentage eingereicht werden. Das Elterngeld würde sich dadurch von 500 Euro auf 550 Euro erhöhen (oder welcher Betrag sich dann anteilig ergibt)? Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich mir damit die Kinderkrankentage aufsparen könnte, da wir ja erst am Anfang des Jahres sind und keiner weiß, was an Krankheitentagen noch alles kommen kann. Ich habe keinerlei Betreuungsmöglichkeit und muss daher mit meinen Kinderkrankentagen sehr gut haushalten. Wie wird der Elterngeldanteil eigentlich ausgerechnet, wenn man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Wird im Nachhinein eine genaue Nachberechnung vorgenommen? In manchen Branchen wissen Arbeitnehmen im Vorfeld nicht genau, was sie verdienen werden. Oder gibt es eine andere Möglichkeit bei Teilzeit in der Elternzeit die Kinderkrankentage zu schonen, wenn eine Betreuung eines Kindes durch andere gar nicht möglich ist? Vielen Dank und viele Grüße
von susi1304 am 17.01.2013, 01:50